Moorhuhn-Macher Sproing ist pleite

Pleite: Das Moorhuhn wurde aus der Bahn geworfen.
Pleite: Das Moorhuhn wurde aus der Bahn geworfen.(c) APA/Helmut Fohringer
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Die Sproing Interactive Media GmbH hat mit einigen Projekten große Erfolge gefeiert, nun scheitert das Unternehmen nach AKV Europa-Daten an einem weiteren Projekt.

Der AKV Europa gibt bekannt, dass über das Vermögen der Sproing Interactive Media GmbH ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eröffnet wurde.

Bei der Schuldnerin handelt es sich um den bekannten österreichischen Computer- und Videospielentwickler. Der Fokus liegt auf der Entwicklung von Mobilen Games für Handys und Tablets, wobei auch für andere Plattformen entwickelt wird. Das Unternehmen stellt auch Spiele für die Plattformen Wii, Xbox 360, Playstation 2 und 3, Xbox, Nintendo DS, Apple iOS, und weitere her.

Zu den erfolgreichen Entwicklungen von Sproing zählen unter anderem diverse Moorhuhn-Titel, "Schlag den Raab – Das 3. Spiel" oder "Asterix and Friends".

Mehr als 100 Mitarbeiter betroffen

Das Abgleiten in die nunmehrige Insolvenz wird auf den Wegfall des größten Projektes Island und den daraus resultierenden Problemen zurückgeführt. Nach eigenen Angaben sind von dieser Insolvenz 105 Dienstnehmer betroffen.

Die Insolvenzursachen sowie die aktuellen Vermögensverhältnisse müssen laut AKV Europa im Zuge des Verfahrens erst überprüft werden. Gemäß vorgelegter Unterlagen sind von diesem Insolvenzverfahren rund 36 Gläubiger mit noch festzustellenden Gesamtforderungen in namhafter Höhe betroffen.

Den Gläubigern wird folgender Sanierungsplan angeboten: Die Gläubiger erhalten eine Quote von 20 %, zahlbar binnen 2 Jahren. Geplant ist die Unternehmensbereiche „Entwicklung und Verwaltung des Spieles Island“ „interne Technologieentwicklung A-Team“ sowie „Entwicklung des Spiels Projekt Q“ zu schließen. Die verbleibenden Unternehmensbereiche sollen fortgeführt werden.

Der AKV Europa will nach eigenen Angaben die Realisierbarkeit des Sanierungsplans eingehend überprüfen. Es handelt sich bei dem angebotenen Sanierungsplan um das gesetzliche Mindesterfordernis. "Wir werden auch der Frage nachgehen, ob, bzw. in welcher Form dieser Vorschlag verbessert werden kann.“

>>> http://www.akv.at/

(ekh)

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