Novomatic darf in Niederösterreich alle Spielautomaten betreiben

Niederösterreich rollt der Novomatic mit der Automatenkonzession den Teppich aus.
Niederösterreich rollt der Novomatic mit der Automatenkonzession den Teppich aus. (c) APA/HELMUT FOHRINGER
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Nach Reparatur eines Formalfehlers darf die Novomatic in Niederösterreich doch alle Spielautomaten betreiben.

Wien/St. Pölten. Es ist in einem Jahr, das für die Novomatic ziemlich durchwachsen gelaufen ist, wie eine vorzeitige positive Weihnachtsüberraschung: Der Glücksspielkonzern mit Sitz in Gumpoldskirchen, dessen mehrheitlicher Einstieg bei den Casinos Austria vom Kartellgericht verhindert worden ist, darf nun doch in seinem Heimatland Spielautomaten betreiben. Das geht aus dem vor wenigen Tagen ergangenen Bescheid der Niederösterreichischen Landesregierung hervor, der der „Presse“ exklusiv vorliegt.

Diesem Happy End geht ein langer Rechtsstreit voraus: Das Land hat der Novomatic-Tochter Admiral Casinos & Entertainment schon im Jahr 2012 die Konzession für 1339 Automaten erteilt. Laut Gesetz wären sogar bis zu drei Lizenzen für das sogenannte Kleine Glücksspiel an Automaten möglich gewesen. Der Zuschlag an den Platzhirsch Novomatic hat daher – wenig überraschend – die vier Mitbewerber verärgert.

Drei von ihnen, darunter die deutsche Gauselmann-Gruppe, die sich über die Merkur Entertainment beworben hatte, legten Beschwerde ein und waren letztlich erfolgreich. Im Juni hob der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) den Konzessionsbescheid auf – wegen eines Verfahrensfehlers. Die Konkurrenten der Novomatic hätten keine Akteneinsicht erhalten, lautete die Begründung der Höchstrichter. Das Land hatte dies wegen des enormen Aufwandes abgelehnt.

Rasche Reparatur

Nach dem VwGH-Spruch blieb dem Land nichts anderes übrig, als den Formalfehler zu reparieren. Obzwar das Landesgesetz der Novomatic auch bei Wegfall der Lizenz eine Galgenfrist von bis zu 18 Monaten einräumte.

Und man reagierte überraschend schnell: Da eine Neuausschreibung offenbar nicht infrage kam, wurde der Prozess der Akteneinsicht nachgeholt. Danach kam die zuständige Abteilung, Veranstaltungsangelegenheiten, zu dem Schluss, dass die Admiral „bei jedem einzelnen der geprüften Kriterien ja nach dem Inhalt der Bewertung die beste oder die beste und rascheste Ausübung der Bewilligung erwarten lässt“. Dabei ging es hauptsächlich um den Spielerschutz, etwa den verantwortungsvollen Umgang mit Werbung. Zudem beruft sich die Landesregierung auf das Spielautomatengesetz, wonach die Erteilung nur einer einzigen Bewilligung zulässig ist.

Ob die Konkurrenz nun noch einmal den Beschwerdeweg einschlägt, ist fraglich. Die Novomatic, die für die Lizenz 22.121 Euro zahlen muss, kann jedenfalls die Automaten bis 9. März 2027 betreiben – und ist fest entschlossen, das zu tun. „Wir haben das beste Konzept abgegeben“, hieß es schon im Sommer.

Das Kleine Glücksspiel (mit einem maximalen Einsatz von 50 Cent bei einem möglichen Gewinn von bis zu 20 Euro) ist – im Gegensatz zu Glücksspielen in Casinos oder online – Ländersache. Wien, Salzburg, Vorarlberg und Tirol haben es verboten, in den anderen Bundesländern ist es erlaubt. Jedes Bundesland ist selbst für die Vergabe der Konzessionen zuständig.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.12.2016)

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