Lateinamerika-Institut in die Insolvenz geschlittert

APA/dpa
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Das renommierte Österreichische Lateinamerika-Institut hat eine Ex-Ministerin als Ehrenpräsidentin und einen Ex-Minister als Präsidenten. Doch das schützt nicht vor einer Pleite.

Ex-Außenministerin Benita Ferrero-Waldner ist Ehrenpräsidentin des Österreichischen Lateinamerika-Instituts (LAI). Ex-Wirtschaftsminister Hannes Fahrleitner ist Präsident des Vereins, über den überraschend beim Handelsgericht Wien ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eröffnet wurde. Nach Angaben des Vereins sind wesentlich für die eingetretene Illiquidität, dass - neben den fehlenden und maßgeblichen Einnahmen unter anderem im Jahr 2016 - der Liquiditätsengpass   nicht durch eine Erweiterung der Kreditlinie letztlich aufgefangen werden konnte.

Gemäß vorgelegter Gläubigerliste sind von diesem Insolvenzverfahren derzeit 43 Gläubiger betroffen. Die exakte Höhe des unberichtigt aushaftenden Gesamtobligo muss noch festgestellt werden, berichtet der Gläubigerschutzverband AKV. Alleine die Dienstnehmer- und Bankverbindlichkeiten betragen jedenfalls 200.000 Euro, heisst es.

Eine Vereinsfortführung wird angestrebt. Reorganisationsmaßnahmen wurden eingeleitet. Der gemeinnützige Verein soll im Wege eines Sanierungsplans entschuldet werden.

Das LAI wurde 1965 als  gemeinnütziger  Verein gegründet, ihm steht seither ein unabhängiger und ehrenamtlicher Vorstand zur Seite. Mehr als 200 Vereinsmitglieder unterstützen unsere Tätigkeiten durch Mitgliedsbeiträge und Spenden. Die operative Leitung liegt bei einem Geschäftsführungs-Tandem, das gemeinsam mit einem  Team von 10 Angestellten und 22 freiberuflichen Sprachtrainern an der Implementierung und der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Vereinsziele arbeitet“.

Insolvenzforderungen können Gläubiger noch bis zum 9. Februar beim Handelsgericht Wien anmelden. Die allgemeine Prüfungstagsatzung findet am 23. Februar statt, die Sanierungsplan- und die Schlussrechnungstagsatzung werden am 9. März abgehalten. Ansprüche auf Insolvenz-Entgelt sind binnen sechs Monaten ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei dem Gericht anzumelden.

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