Knapp 100 Stellungnahmen sind beim Land Steiermark eingelangt. Überwiegend sei eine ablehnende Haltung gegenüber der geplanten Verordnung festzustellen.
Die achtwöchige Begutachtungsfrist für die geplante Einzelstandortverordnung für die Shoppingcity Seiersberg ist in der Nacht auf Donnerstag zu Ende gegangen: Knapp 100 Stellungnahmen überwiegend von Gegnern der Verordnung sind eingelangt, hieß es auf APA-Anfrage aus dem Büro von Verkehrslandesrat Anton Lang (SPÖ). Nun werden die Einreichungen geprüft, was mehrere Monate dauern wird.
Von den knapp 100 Stellungnahmen waren 22 inhaltlich unterschiedlich, 70 weitere, aber gleichlautende Einreichungen sind auf einem vorgedruckten Formular. Der Großteil der Stellungnahmen steht der Verordnung ablehnend gegenüber. Sie kritisieren etwa eine "Anlassgesetzgebung" oder, dass die Verordnung nicht den Bestimmungen des Raumordnungsgesetzes entsprechen würden. Eingebracht wurden die Kritikpunkte zum Beispiel von anderen Einkaufszentren oder auch vom Graz Tourismus-Geschäftsführer Dieter Hardt-Strehmayr: "Die Stärkung des Standortes Seiersberg durch eine Einzelstandortverordnung führt definitiv zu weiterem Kaufkraftabfluss aus der Innenstadt und gefährdet daher die nachhaltige Entwicklung des Tourismusstandortes."
Ein Spiel auf Zeit: Beschluss 2017 unsicher
Bei den Befürwortern fand sich das Argument der rund 2.000 Arbeitsplätze und auch die Gemeinde Seiersberg-Pirka hat eine umfassende Stellungnahme abgegeben. Alle vorgebrachten Argumente werden nun unter Einbeziehung von Experten rechtlich und fachlich geprüft. Das wird wohl mehrere Monate dauern. Erst danach hat die Landesregierung zu entscheiden, ob die Verordnung erlassen wird. Es ist nicht sicher, ob sich das 2017 überhaupt ausgeht, hieß es aus dem Büro des Landesrats.
Dem zweitgrößten Shopping-Zentrum Österreichs drohte nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) eine teilweise Schließung, denn die Juristen hoben die Bescheide für die sogenannten Interessentenwege zwischen den fünf Einzelhäusern des Seiersberger Einkaufszentrums auf. Die Gemeinde Seiersberg-Pirka beantragte eine Einzelstandortverordnung, mit welcher der Bau rechtlich auf gesicherte Beine gestellt werden soll. Zusätzlich hat das Land Steiermark auch eine Novellierung des Straßenverordnungsgesetzes durchgebracht, die sich ebenfalls günstig auf den Einkaufstempel auswirkte.
(APA)