Verwirrung um Investititonsprämie

(c) Clemens Fabry
  • Drucken

Viele Förderanträge wurden eingebracht, noch bevor die Förderrichtlinien erlassen wurden. Kann sich das für die Unternehmen rächen?

Die neue, österreichweite Investitionszuwachsprämie wird von der Wirtschaft durchwegs freudig begrüßt. Über die Details herrscht aber noch große Verunsicherung. Und zwar nicht nur bei den Unternehmern selbst, sondern auch dort, wo sie eigentlich auf Rat hoffen – etwa bei ihren Steuerberatern. Und das Wirtschaftsministerium hüllte sich bisher in Schweigen.

Hauptgrund für die Irritationen ist das seltsame Timing: Klein- und Mittelbetriebe können schon seit 9. Jänner 2017 über die Homepage der staatlichen Förderbank aws (Austria Wirtschaftsservice) ihre Förderung beantragen, Großunternehmen haben diese Möglichkeit seit 1. März. Die entsprechenden Förderrichtlinien für Klein- und Mittelbetriebe, die man ebenfalls auf der aws-Homepage findet, sind aber erst mit 7. März 2017 datiert. Für Großunternehmen liegen bis heute keine derartigen Richtlinien vor.
Das könnte zum rechtlichen Fallstrick werden, befürchtet Verena Trenkwalder, Vorsitzende des Fachsenats für Steuerrecht in der Kammer der Wirtschaftstreuhänder. Es gibt nämlich auch noch eine generelle Regelung – die „Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln 2014“. Und dort heißt es explizit: „Förderungen dürfen grundsätzlich nur im Rahmen von Förderungsprogrammen auf Grundlage von Sonderrichtlinien (...) gewährt werden.“

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.