VW nimmt manipulierte Dieselautos zurück: "Einzelfälle"

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VW Werk(c) APA/dpa/Julian Stratenschulte (Julian Stratenschulte)
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Der VW-Konzern scheint seine Strategie zu ändern und nimmt teilweise manipulierte Dieselautos in Europa zurück. Das seien Einzelfälle, betont der Autobauer.

Die Autos in Europa sind in Ordnung, deshalb gibt es auch keinen Rückkauf von Dieselfahrzeugen mit manipulierten Motoren wie in den USA: Das war bisher die Linie von Volkswagen. Doch von dieser strikten Politik scheint sich der deutsche Autobauer nun langsam zu verabschieden. In Deutschland hat man kürzlich Fahrzeuge zurückgenommen, auch in Österreich hat man Autos eingetauscht. Das seien "Einzelfälle" und "Ausnahmen", erklärt der Konzern.

Konkret ging es in Deutschland um mehrere Urteile von Landgerichten zwischen Ende April und Mitte Mai. Dabei wurde den Klägern recht gegeben, Volkswagen muss laut Urteil die manipulierten Fahrzeuge zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Gegen diese Urteile ging VW - entgegen der bisherigen Praxis - nicht in Berufung.

"Das wird eine Ausnahme bleiben", sagte ein VW-Sprecher der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Das Unternehmen halte trotz dieser Urteile an seiner Auffassung fest, "dass eine Schadensersatzpflicht der Volkswagen AG gegenüber Käufern betroffener Fahrzeuge nicht in Betracht kommt".

Eintausch in Österreich

Auch in Österreich hat der Konzern bereits Fahrzeuge zurückgenommen. Dabei ging es um außergerichtliche Einigungen mit den Klägern, die wegen der manipulierten Dieselmotoren das Gericht angerufen hatten. Nach verschiedenen Informationen ist die Zahl der Fälle einstellig.

Ein Sprecher der Porsche Holding erklärte, die Rücknahmen hingen nicht kausal mit der Manipulation der Dieselmotoren zusammen. Man versuche generell, sich mit einem Kunden zu einigen, wenn dieser mit seinem Auto unzufrieden sei. "Wenn der Kunde das Auto in ein neues umtauschen möchte, wird sich der Händler darum bemühen."

Die Lösung sehe dabei vor, dass der Kunde ein neues Fahrzeug kauft und sein altes dafür zurückgenommen wird. Das sei eine "völlig natürliche Situation". Wie viel für das zurückgenommene Fahrzeug bezahlt wird, sei Verhandlungssache.

Verrechnung einer Nutzungsgebühr

In Deutschland verrechnete VW eine Nutzungsgebühr. Die FAZ listet einen Fall im Sauerland (Landgericht Arnsberg) auf, in dem der Fahrer eines VW Passat TDI gegen VW gewann. Er erhielt allerdings nicht den Kaufpreis von etwa 37.000 Euro zurück, sondern um 14.200 Euro weniger. Dieser Betrag wurde als Nutzungsgebühr verrechnet.

Deshalb habe man in diesem Fall auch keine Berufung eingelegt, erklärte ein Sprecher des Autoherstellers. Der aktuelle Marktwert des zurückgenommenen Fahrzeugs liege nur knapp unter dem Betrag, den VW dem Fahrer bezahlen musste. Es sei also kein wesentlicher wirtschaftlicher Schaden entstanden.

Juristen in Östererich glauben, dass VW mit dieser Vorgangsweise versucht, Verfahren außergerichtlich zu bereinigen, die negativ ausgehen könnten. Ein rechtgültiges Urteil, das VW zur Rücknahme verpflichtet, hätte weitreichende Folgen für den Konzern.

Artikel in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung"

(red./ag.)

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