Pensionen: Bank Austria muss volle 790 Millionen Euro zahlen

VfGH-Präsident Gerhart Holzinger
VfGH-Präsident Gerhart Holzinger APA/GEORG HOCHMUTH
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Der VfGH bestätigt die vom Sozialministerium geschaffene "Lex Bank Austria". Wie von der Politik gefordert muss die Bank nun 790 statt 240 Mio. Euro zahlen.

Wien. Der Verhandlungssaal des Verfassungsgerichtshofes ist gut gefüllt an diesem Donnerstavormittag. Kein Wunder, geht es schließlich um 550 Mio. Euro, die der Staat von der Bank Austria haben und die diese nicht zahlen will. Hintergrund ist der Pensionsübertrag von rund 3000 Mitarbeitern aus dem eigenen Pensionsystem der Bank in das ASVG. Laut der ursprünglichen gesetzlichen Regelung hätte die Bank dafür pro Arbeitsmonat jedes Mitarbeiters nur sieben Prozent des Letzgehalts zahlen müssen. Zu wenig, wie man bei Pensionsversicherungsanstalt und Sozialministerium meinte. Deshalb wurde eine Gesetzesnovelle beschlossen, laut der der Übertragungssatz auf 22,8 Prozent angehoben wurde. Eine "Lex Bank Austria" wie viele Beobachter meinten, die vom Institut auch juristisch angegriffen wurde. Ein Angriff der am Donnerstag gescheitert ist. Der VfGH bestätigte die Rechtmäßigkeit des Gesetzes.

Der beanstandete Gesetzesparagraf habe in seiner ursprünglichen Form nur geregelt, wie der Übertritt eines Dienstnehmers in das ASVG erfolgen soll, wenn sein anderweitiger Pensionsanspruch vollkommen erlischt, weil er diesen Job nicht mehr ausübt, führt VfGH Präsident Gerhart Holzinger in seiner mündlichen Urteilsbegründung aus. In der Praxis betraf dies häufig etwa Beamten, die in den Privatsektor oder privatrechtlich organisierte Staatsbetriebe übergetreten sind. Und auch der von der Bank vorgetragene Fall eines Bundestheaterangestellten, der im Jahr 1993 aufgrund seines Verzichts auf die österreichische Staatsbürgerschaft seine Theaterpension verloren habe, obwohl er weiterhin beschäftigt war, treffe nicht zu.

VfGH: Gesetz hat Bank Austria sogar "begünstigt"

"Im vorliegenden Fall sind die Anwartschaftsberechtigten weder aus dem Dienstverhältnis ausgeschieden, noch haben sie ihren Anspruch auf eine Pensionsleistung aus anderen Gründen verloren“, sagt Holzinger. Vielmehr habe es eine entsprechende Vereinbarung zwischen Bank und Betriebsrat vereinbart, laut der die betroffenen Mitarbeiter auch eine Abfindung für sie entstehende finanzielle Nachteile durch den Übertritt erhalten.

Vielmehr hat nach Ansicht des VfGH der Gesetzgeber erst durch die Novelle überhaupt die Möglichkeit geschaffen, dass Mitarbeiter trotz Fortbestands des Dienstverhältnisses ins ASVG wechseln können. Dadurch wurde eine „rückwirkend für die beteiligte Bank begünstigende Vorschrift geschaffen“, so Holzinger.

Die Bank Austria hat die Mehrkosten bereits in ihrer Bilanz 2016 verdaut, musste dafür aber – im Österreichgeschäft – einen Verlust 362 Mio. Euro hinnehmen. Die für den Pensionswechsel vorgesehenen Rückstellungen haben nämlich nur zum Teil ausgereicht.

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