Flughafen Wien verdient heuer deutlich besser

APA/HELMUT FOHRINGER
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Die börsennotierte Flughafen-Wien-Gruppe hat bis Ende September ein ansehnliches Gewinn- und Passagierplus erzielt und geht davon aus, dass das Konzernergebnis heuer deutlich über jenem von 2016 liegen wird.

Das Nettoergebnis des Flughafen Wiens wuchs in den ersten neun Monaten - dank eines besseren Finanzergebnisses - um 7,1 Prozent auf 114,1 Millionen Euro, der Umsatz um 2,1 Prozent auf 568,6 Millionen Euro und das EBITDA um 3,8 Prozent auf 266,5 Millionen Euro, erklärte das Unternehmen in einer Aussendung. Das EBIT legte um 5,1 Prozent auf 166,5 Millionen Euro zu.

In der Gruppe betrug das Passagier-Plus bis Ende September 8,1 Prozent auf 23,7 Millionen, am Flughafen Wien allein 5,7 Prozent auf 18,7 Millionen Reisende. Im Oktober, dem allerletzten Berichtsmonat, verzeichnete die Gruppe mit 2,8 Millionen um 3,7 Prozent mehr Fluggäste, davon am Airport Wien um 0,9 Prozent mehr. Bis September legte die Auslastung (Sitzladefaktor) auf 75,0 (73,6) Prozent zu. Die Zahl der Flugbewegungen sank in den neun Monaten um 0,7 Prozent auf 170.280 Start und Landungen, das Frachtvolumen wuchs um 1,6 Prozent auf 212.246 t.

Trotz der Herausforderungen durch die Air-Berlin-Insolvenz könne man den Erfolgskurs auch 2017 fortsetzen, wird betont. Am Airport Vienna könnten die Effekte der Insolvenz durch positive Entwicklungen bei anderen Airlines, etwa AUA, Eurowings und easyJet, "überkompensiert werden".

Wenn man heuer im Gesamtjahr wie erwartet beim Nettogewinn deutlich über den 120 Millionen Euro des Vorjahres liege, werde man die Dividende das sechste Jahr in Folge anheben, hatte Vorstandsdirektor Günther Ofner am 20. Oktober auf der Gewinn-Messe in Wien in Aussicht gestellt. Beim EBITDA werde man den Vorjahreswert von 315 Millionen Euro übertreffen und auch die EBITDA-Marge etwas erhöhen können, und der Jahresumsatz solle über 740 Millionen Euro liegen, hieß es damals.

Zum Thema "3. Piste" erwartet die Flughafen Wien AG in den kommenden Monaten ein neues Erkenntnis, nachdem das abschlägige Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts noch im Frühjahr vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben und an die zweite Instanz zurückverwiesen worden war. Es sei "allerdings damit zu rechnen, dass Gegner dieses Zukunftsprojekts weitere außerordentliche Rechtsmittel gegen einen positiven Bescheid ergreifen werden", erwartet die Vorstand, wie im Quartalsbericht erklärt wird.

(APA)

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