"Wunder-Baum" zwingt Tiroler Zirbenbäumchen in die Knie

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Ein Zirbenduftbäumchen aus Tirol Ein Zirbenduftbäumchen aus TirolAPA/ICC.AT (ICC.AT)
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Ein Tiroler Zwei-Mann-Betrieb bot über Internet Zirbenduftbäumchen an. Der US-Konzern Wunder-Baum witterte Markenrechtsverletzung. Das Recht des Stärken setzte sich durch.

Die Tiroler Online-Plattform "4betterdays.com" wird sich im Rechtsstreit mit dem "Wunder-Baum"-Konzern dem Urteil des Handelsgerichts beugen und dem US-amerikanischen Konzern die verlangten Kunden- und Lieferantendaten übergeben. "Wir haben nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt und mit höchster Sorgfalt die Datenübergabe aufbereitet", sagte Geschäftsführer Elmar Frischmann der APA am Mittwoch.

"Trotz zahlreicher Zusprüche von Kunden, Freunden, Partnern, Lieferanten und der Politik müssen wir uns schlussendlich dem für uns sehr zweifelhaften Urteil beugen", so Frischmann. Man habe aber sowohl das Bundeskanzleramt als auch Wirtschaftsminister Harald Mahrer (ÖVP) den Fall näher gebracht.

Bemerkenswert bleibe jedenfalls, "wie die Politik einerseits versucht geografische Grenzen zu schließen, andererseits aber steuerliche und rechtliche Grenzen für Großkonzerne offen lässt", argumentierte er: "Allein Amazon hat 2016 einen Umsatz von 400 Millionen Euro in Österreich gemacht, ohne einen Cent an Steuern zu zahlen, Investitionen durchzuführen oder einen Mitarbeiter zu beschäftigen". Die "massenhafte Digitalisierung" finde aber bei den Klein- und Mittelbetrieben statt", so Frischmann: "Und diese sind schlussendlich die Basis unseres Wohlstandes, weil sie Steuern zahlen".

"Positiv" stimmte Frischmann, dass das Thema auch medial Wellen geschlagen habe. In den Reaktionen habe sich widergespiegelt, dass der Erhalt der regionalen Wirtschaft ein wichtiges Thema sei. "Wir haben einen Präzedenzfall geschaffen, bei dem die Politik nicht einfach mehr wegschauen kann", betonte der Tiroler: "Wir hoffen, dass die Wirtschaftskammer ihr Versprechen einlöst und anderen Unternehmen hilft, wenn sie mit der Angstkeule der Großunternehmen bedroht werden".

Die Tiroler Online-Plattform war vom US-amerikanischen Konzern auf Unterlassung geklagt worden, weil sie über das Internet Zirbenduftbäume eines hiesigen Zwei-Mann-Betriebes zum Verkauf anbot. Gemäß dem Urteil darf das Unternehmen die in abstraktem Baumdesign gehaltenen "Lufterfrischer" künftig nicht mehr vertreiben. Zudem wurde "4betterdays.com" neben der Urteilsveröffentlichung unter anderem auch dazu verpflichtet, seine Kunden- und Lieferantendaten preiszugeben.

Der Online-Shop "4betterdays.com" ist seit August 2013 als eigene Gesellschaft tätig und bietet derzeit nach eigenen Angaben mehr als 100 klein- und mittelständischen Unternehmen eine digitale Heimat.

(APA)

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