Der Insolvenzverwalter will nun Schadenersatz- und Rückzahlungsansprüche geltend machen. Auch die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung.
Der deutsche Küchenbauer Alno ist einem Gutachten von Wirtschaftsprüfern zufolge schon im Jahr 2013 zahlungsunfähig gewesen. Die von Insolvenzverwalter Martin Hörmann in Auftrag gegebene Analyse, die zu diesem Ergebnis kommt, liege nun vor, hieß es heute, Dienstag, in einer Pflichtmitteilung der insolventen Alno AG. Hörmann werde auf dieser Grundlage nun Schadenersatz- und Rückzahlungsansprüche geltend machen.
Den Verdacht, dass Alno nicht erst vergangenen Sommer zahlungsunfähig war, als die Insolvenz angemeldet wurde, hatte Hörmann auf Basis erster Begutachtungen bereits Anfang Jänner geäußert. Auch die Staatsanwaltschaft ermittelt inzwischen wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung. Unter dem Namen Neue Alno GmbH werden in Pfullendorf mittlerweile wieder Küchen produziert.
(APA)