EU: Keine Steuertricks von McDonald's in Luxemburg

FILES-US-MCDONALD'S-FOOD-TAX
FILES-US-MCDONALD'S-FOOD-TAXAPA/AFP/GETTY IMAGES/JOE RAEDLE
  • Drucken

Luxemburg habe dem US-Unternehmen keine unzulässigen Steuervorteile gewährt, sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager.

Die EU-Kommission stellt ihre Untersuchungen der Steuerpraktiken der Fastfoodkette McDonald's in Luxemburg ein. Der US-Fastfood-Konzern McDonald's hat nach einer Entscheidung der EU-Wettbewerbshüter in Luxemburg nicht von illegalen Steuervergünstigungen profitiert. Luxemburg habe nicht gegen EU-Beihilferegeln verstoßen, teilte die EU-Kommission am Mittwoch in Brüssel mit.

Die Untersuchungen hätten ergeben, dass Luxemburg dem US-Unternehmen keine unzulässigen steuerlichen Vorteile gewährt habe, erklärte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. "Die doppelte Nichtbesteuerung in diesem Fall beruht auf einer Inkompatibilität zwischen dem luxemburgischen und dem US-Steuerrecht und nicht auf einer Sonderbehandlung durch Luxemburg."

Die Kommission hatte Ende 2015 ein Prüfverfahren eingeleitet. Sie vermutete damals, dass McDonald's in Luxemburg illegale Absprachen treffen konnte, die es dem Unternehmen ermöglichten, in dem Land keine Körperschaftssteuern zu zahlen. Auch in den USA zahlte McDonald's auf in Luxemburg erzielte Gewinne keine Steuern.

Nichtbesteuerung entspricht Besteuerungsabkommen 

Ende 2014 war durch die "LuxLeaks" genannten Enthüllungen bekannt geworden, dass McDonald's und andere Konzerne in Absprache mit dem luxemburgischen Staat extrem niedrige Steuersätze zahlten. Im Fall von McDonald's sei die Kommission nun aber zu dem Schluss gekommen, dass die Nichtbesteuerung bestimmter Gewinne "mit dem luxemburgischen Steuerrecht und dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Luxemburg und den USA im Einklang stand", erklärte Vestager.

Bei ähnlichen Untersuchungen der Steuerpraktiken der US-Firmen Apple, Starbucks und Amazon hatte Brüssel diese für illegal befunden und Steuernachzahlungen verlangt - im Fall von Apple in Milliarden-Höhe.

Nach geltendem Recht ist es EU-Staaten in der Regel verboten, einzelnen Unternehmen Vorteile - etwa in Form von Steuerermäßigungen - zu gewähren, wenn dadurch der Wettbewerb verzerrt wird.

(APA/AFP/dpa)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.