In den USA zahlt VW betrogenen Kunden zehn Milliarden Dollar Entschädigung. In Europa bekommen sie – nichts. Rechtlich in Ordnung, aber Kundenfreundlichkeit geht anders.
Wien. Österreich ist nicht die USA. Dort bekam Stella Liebeck von einem Geschworenengericht fast drei Millionen Dollar zugesprochen, weil sie sich bei McDonald's mit einem Becher Kaffee verbrüht hatte. In Österreich hat ein Mann, der nach einem Unfall mit einem Geisterfahrer querschnittgelähmt ist, maschinell beatmet werden muss, ständig Pflege benötigt und eine verkürzte Lebenserwartung hat, 220.000Euro Schmerzengeld erhalten – das höchste jemals von einem österreichischen Gericht gewährte Schmerzengeld.
Man ahnt an diesem Beispiel, dass VW-Fahrer hierzulande schlechte Karten haben, wenn sie von Volkswagen Schadenersatz dafür wollen, dass sie ein manipuliertes Auto gekauft haben, das in der Realität deutlich höhere Abgase produziert hat als angegeben. Konzernchef Matthias Müller zeigte sich daher bei einem Österreich-Besuch wegen angedrohter Klagen wenig besorgt. Gegen sie werde man sich „mit allen Mitteln“ zur Wehr setzen. Rechtlich völlig in Ordnung, PR-mäßig und in Bezug auf Kundenfreundlichkeit ist so eine schnoddrige Aussage freilich wenig hilfreich.
Denn man muss nur über den Atlantik blicken, um zu sehen, welche Mittel Volkswagen in den USA in die Hand nimmt, um enttäuschte Kunden zu entschädigen und das Vertrauen wiederherzustellen. Zehn Milliarden Dollar gibt man für Rückkäufe und Sonderzahlungen aus. Jeder der 475.000 Besitzer eines VW Jetta, Passat, Golf, Beetle oder eines Audi A3 mit manipuliertem Dieselmotor erhält zwischen 5100 und 10.000Dollar. Zudem muss VW anbieten, das Auto zum Listenpreis (vor Auffliegen des Skandals) zurückzukaufen.
Natürlich gibt es in den USA andere Gesetze, die weitaus kundenfreundlicher als in Europa sind. Nur mit dieser großzügigen Regelung konnte sich VW vor vielleicht weitaus teureren Sammelklagen freikaufen. Aber schon unmittelbar nach Auffliegen des Skandals vor einem Jahr erhielten betroffene Kunden in den USA einen Gutschein in Höhe von 1000 Dollar für den Kauf von Autozubehör. In Österreich und generell in Europa bekamen Kunden im besten Fall ein freundliches Schreiben mit einer Entschuldigung (falls ihr Auto schon zur Reparatur in die Werkstatt gerufen wurde).
Rechtlich ist die Lage in Österreich völlig unsicher. Zwar gibt es bereits zwei Klagen, die Besitzer erfolgreich gegen VW-Händler geführt haben: Demnach ist der Kaufvertrag wegen des Abgasbetrugs hinfällig. Doch erst vor wenigen Tagen hat eines der Gerichte – jenes in Linz – ein gegenteiliges Urteil gefällt: Ein Besitzer, vertreten von der gleichen Anwaltskanzlei wie der siegreiche VW-Fahrer, blitzte ab. „Eine gewährleistungsrechtliche Rückabwicklung infolge Wandlung scheitert schon daran, dass dem Kläger der Nachweis eines Mangels im Sinne einer Abweichung vom vertraglich Geschuldeten nicht gelungen ist“, befand das Gericht. Beide Urteile sind nicht rechtskräftig, es wird wohl erst der Oberste Gerichtshof Klarheit schaffen.
EU will VW-Fahrern helfen
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat sich mit 3300 VW-Fahrern als Privatkläger den Ermittlungen der österreichischen Staatsanwaltschaft gegen VW angeschlossen. Wenn es allerdings keine offizielle Anklage der Staatsanwaltschaft gibt, haben die Betroffenen keine Handhabe.
Europaweit vereint eine niederländische Stiftung (Stichting Volkswagen Car Claim) Betroffene gegen den Konzern. Bisher sind es angeblich bereits 100.000 in 28 Nationen. Sie streben eine außergerichtliche Einigung mit VW an, doch der Autokonzern verweigert bisher alle Gespräche.
Vielleicht erhöht die EU die Gesprächsbereitschaft. Die Kommission will nämlich bei Sammelklagen helfen, wie die Konsumentenschutzkommissarin Věra Jourová angekündigt hat. Heute, Donnerstag, gibt es Gespräche mit Konsumentenschutzorganisationen und nationalen Stellen. Dabei soll über „kollektive Rechtsdurchsetzung“ gesprochen werden.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.09.2016)