Deutsche Möbelhändler im Visier der Wettberwerbshüter

Kaufvertrag
KaufvertragErwin Wodicka - BilderBox.com
  • Drucken

In Deutschland wirft die Wettbewerbszentrale Möbelhändlern miese Tricks vor und empfiehlt, Prospekten keinen glauben zu schenken.

Überhöhte Grundpreise, versteckte Zusatzkosten und vorgetäuschte Jubiläen: Die deutsche Wettbewerbszentrale hat dem dortigen Möbelhandel miese Tricks vorgeworfen. Vor allem den Versprechen in den bunten Print-Prospekten sollten die Verbraucher keinen Glauben schenken. Von den 266 festgestellten Verdachtsfällen auf unlauteren Wettbewerb fanden sich 247 in den gedruckten Beilagen und nur 19 in der Online-Werbung, wie die Wettbewerbszentrale am Dienstag in Bad Homburg bei Frankfurt mitteilte.

Überprüft wurden demnach die Aktionen von 20 führenden Anbietern, unter ihnen mehrere nationale Branchenriesen. Nur zwei Unternehmen verhielten sich nach Einschätzung der "Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs" in dem dreimonatigen Überprüfungszeitraum im Sommer korrekt: Das süddeutsche Haus Möbel-Rogg aus Balingen und Marktführer Ikea. "Die machen die aufgeregten Rabattschlachten der anderen nicht so mit", erklärte eine Juristin der Wettbewerbszentrale.

Vielfältige Verstöße

Bei sämtlichen übrigen Anbietern fanden die Anwälte vielfältige Verstöße. So wurden falsche Gesamtpreise gebildet, falsche ursprüngliche Preisempfehlungen zum Vergleich genannt oder gleich Mondpreise frei erfunden. In einem Prospekt eines Möbel-Discounters sei dieselbe Küche mit zwei unterschiedlichen Ausgangspreisen beworben worden, schildert die Anwältin einen besonders krassen Fall.

Gerne würden auch Rabattversprechen im Kleingedruckten sofort wieder zurückgenommen, meinen die Anwälte, die die betroffenen Firmen auf Unterlassung ihrer Aussagen verklagen. So habe ein Anbieter in einem Prospekt Geburtstagsangebote sowie Rabatte von 20 Prozent "auf alles" versprochen. In einer Fußnote wurde dann erläutert, dass sämtliche in dem Prospekt gezeigten Produkte von diesem Preisnachlass ausgenommen sein sollten.

Kreative Erfingungen

Auch beim Erfinden von Sonderverkaufs-Anlässen seien die Händler viel zu kreativ. So habe eine nationale Handelskette ihre bundesweit einheitlichen Angebote in regional differenzierten Prospekten mal als Messepreise und mal als Räumungsverkauf beworben. Auch könne der Verbraucher keineswegs darauf vertrauen, dass das Angebot nur zeitlich begrenzt vorhanden ist. Manche angeblichen Sonderangebote wurden immer wieder zum selben Preis offeriert - womit zumindest der durchgestrichene Vergleichspreis zur wettbewerbswidrigen Angabe wird, weil er letztlich zeitnah nie gefordert wurde.

Die nach eigenen Angaben von 1200 Firmen und 800 Kammern getragene Wettbewerbszentrale verlangt von den Unternehmen jeweils Unterlassungserklärungen. Werden diese nicht freiwillig abgegeben, droht eine Klage wie aktuell in vier Fällen. Viele der Hinweise seien aus dem Möbelhandel selbst gekommen.

(APA/dpa)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.