"Schindlers Liste": Gedenkstätte will nicht "handeln"

''Halle der Namen'' im Holocaust-Museum Yad Vashem
''Halle der Namen'' im Holocaust-Museum Yad VashemREUTERS
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Das Holocaust-Museum Yad Vashem wehrt sich gegen den "unfairen Missbrauch" der Papiere, die die Namen geretteter Juden beinhalten.

Vor dem Bezirksgericht in Jerusalem hat es am Mittwoch eine erste Anhörung im Streit um "Schindlers Liste" gegeben. Dem Protokoll zufolge verlautete vonseiten des Holocaust-Museums Yad Vashem, man wolle nicht mit Dingen und Dokumenten "handeln", die mit dem Holocaust zu tun haben. Alles andere sei ein "unfairer Missbrauch".

Bei den Fall geht es um Dokumente mit Namen jüdischer KZ-Häftlinge, die durch die Hilfe des deutschen Industriellen Oskar Schindler (1908-1974) vor dem Tod bewahrt wurden. Erika Rosenberg, die Erbin von Emilie Schindler (1907-2001), der Frau des Judenretters, fordert eine Herausgabe der Liste, die sich derzeit in Yad Vashem befindet. Ihre Vertretung bedauerte, dass Bemühungen zu einem Kompromiss mit dem Jerusalemer Museum bisher nicht erfolgreich gewesen seien. Rosenberg sei weiterhin an einer außergerichtlichen Einigung interessiert, hieß es.

Liste mit Streitpunkten

Das Gericht wies beide Parteien an, bis zum 15. Juni eine Liste von Streitpunkten zu erstellen. Auch jene Punkte, über die Einigkeit herrscht, sollten dem Gericht benannt werden. Der Richter riet Rosenberg und Yad Vashem, den Kompromiss noch einmal mit einem neuen Vermittler zu suchen. Eine weitere Vorverhandlung wurde für den 8. Juli angesetzt.

Schindler hatte während des Zweiten Weltkriegs mehr als 1200 jüdischen KZ-Insassen das Leben gerettet, indem er sie als Arbeiter für seinen Betrieb in Krakau anforderte. Die maschinengeschriebenen Listen mit den Namen der Arbeiter wurden in den 1990er Jahren in einem Koffer auf einem Dachboden in der deutschen Stadt Hildesheim entdeckt. In der Stadt war Schindler 1974 gestorben. Anschließend wurden die Dokumente nach Israel in die Jerusalemer Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem gebracht. Rosenberg sieht darin einen Verstoß gegen die Eigentumsrechte.

(APA/dpa)

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