RAF-Mord Buback: Für den Sohn wird der Fall "immer unklarer"

Der Buback-Dienstwagen nach dem Attentat
Der Buback-Dienstwagen nach dem Attentat(c) imago/Sven Simon (imago stock&people)
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Am 7. April 1977 wurden Generalbundesanwalt Buback, sein Fahrer und ein Justizbeamter in Karlsruhe von einem Motorrad aus erschossen. Wer den Finger am Abzug hatte, konnte nie geklärt werden. Bubacks Sohn prangert Ermittlungspannen und Geheimhaltung an.

Das Terrorjahr 1977 beginnt am Gründonnerstag kurz nach 9 Uhr. An einer Karlsruher Kreuzung hält der Dienstwagen des deutschen Generalbundesanwalts Siegfried Buback. Buback sitzt am Beifahrersitz, am Steuer sein Fahrer Wolfgang Göbel, am Rücksitz der Justizwachtmeister Georg Wurster. Neben dem Mercedes hält eine Suzuki mit zwei dunkel gekleideten Personen. Als die Ampel auf grün schaltet, zieht die Person auf dem Sozius aus einer Reisetasche ein Heckler&Koch-Selbstladegewehr und eröffnet aus nächster Nähe das Feuer auf die drei Insassen des Wagens.

Buback und Göbel sterben noch am Tatort, Wurster sechs Tage später. Die Täter verstecken Motorrad und Schutzhelme in der Kammer eines Brückenpfeilers und fliehen mit einem Komplizen in einem Alfa Romeo. Am 13. April bekennt sich das "Kommando Ulrike Meinhof" der Rote Armee Fraktion (RAF) zu dem Mord.

Die Opfer im Mordfall Buback
Die Opfer im Mordfall BubackImago

So viel oder eigentlich so wenig ist unstrittig über einen der prominentesten Kriminalfälle in der deutschen Geschichte. Als die drei unmittelbar beteiligten Täter gelten die RAF-Mitglieder Christian Klar, Knut Folkerts und Günter Sonnenberg. Folkerts und Klar wurden Anfang der 80er-Jahre ebenso wie Brigitte Mohnhaupt, die man als Rädelsführerin ansah, zu lebenslanger Haft verurteilt. Sonnenberg, der nach einem Kopfschuss stark beeinträchtigt ist, wurde nicht mehr der Prozess gemacht. Wer den Finger am Abzug der Tatwaffe hat, wurde nie festgestellt.

Buback-Sohn: „Wir kennen die Täter nicht“

Michael Buback, Sohn des Generalbundesanwalts, glaubt hingegen, dass keiner der drei „offiziellen“ Täter am Tatort war. Seit Jahren ermittelt der Universitätsprofessor im Mordfall seines Vaters, von den Behörden fühlt er sich im Stich gelassen. „Wir kennen die Täter nicht“, sagt er in der aktuellen ZDFinfo-Dokumentation „Wer erschoss Siegfried Buback?“. Die Tat sei „unaufgeklärt und sie wird auch immer unklarer“. Den Behörden wirft er Ermittlungspannen vor, die so zahlreich seien, dass man sie wohl „systematisch“ nennen müsse.

Mehrere Augenzeugen sagten nach der Tat aus, dass es sich um eine BeifahrerIN gehandelt habe. „Die Frau auf dem Rücksitz hat mit der Waffe auf uns gezeigt“, erinnert sich etwa Michael Wocke in der Doku. Entsprechend hieß es in der ersten polizeilichen Fahndung auch, der Beifahrer sei „wahrscheinlich eine Frau, die mit Maschinenpistole geschossen hat“. Am Tag nach dem Mord wurde dann nach Sonnenberg, Klar und Folkerts gefahndet.

Am 3. Mai 1977 gerieten Sonnenberg und Verena Becker, ebenfalls RAF-Mitglied, in Singen in eine Personenkontrolle. Sie schossen zwei Polizisten nieder, konnten schließlich festgenommen werden. Becker hatte die Karlsruher Tatwaffe bei sich. Wegen Mordversuchs an zwei Polizisten wurden sie zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Verfahren im Fall Buback gegen Becker wurde 1980 eingestellt, das gegen Sonnenberg 1982 wegen Verhandlungsunfähigkeit.

1989 wurde Becker begnadigt. 2010 stand sie erneut vor Gericht, angeklagt wegen Beihilfe im Fall Buback. Auf dem Bekennerschreiben hatte man ihre DNA gefunden. Im Juli 2012 verurteilte sie das Oberlandesgericht Stuttgart für die psychische Unterstützung des Buback-Mordkommandos zu vier Jahren Haft. Unmittelbare Täterin sei sie nicht gewesen, stellten die Richter fest und beriefen sich auf Zeugen, die zwei Männer auf dem Motorrad gesehen haben wollen, und auf DNS-Spuren an der bei dem Attentat benutzten Motorradkleidung.

Vermerk in einem Stasi-Akt

Seit 2007 ist bekannt, dass Becker 1981 mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz kooperiert hatte. Doch es gibt Vermutungen, dass die Zusammenarbeit noch weiter zurückreichte. In einem Stasi-Akt findet sich der Vermerk, dass sie „seit 1972 von westdeutschen Abwehrorganen wegen der Zugehörigkeit zu terroristischen Gruppierungen bearbeitet bzw. unter Kontrolle gehalten wird“. Möglicherweise sei Becker also vom Staat gedeckt worden, meint Buback.

Für den RAF-Experten Butz Peters („1977. RAF gegen Bundesrepublik“) ist die Tat mit den bestehenden Verurteilungen hingegen weitgehend aufgeklärt. Er glaubt auch nicht, dass die Einzelheiten je ans Licht kommen werden: „Wir werden kaum jemals mehr Erkenntnisse als heute haben.“ Einer der Hauptgründe dafür: Die RAF-Mitglieder haben ein Schweigegelübde vereinbart, das auch lange nach dem Tod der Terrororganisation noch lebt.

(kron)

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