EU-Vertrag: VfGH weist zwei Anfechtungen zurück

VfGH, Gerhart Holzinger, Brigitte Bierlein, Kurt Heller
VfGH, Gerhart Holzinger, Brigitte Bierlein, Kurt Heller(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Die Anträge waren formal nicht zulässig, da der EU-Vertrag noch nicht in allen Mitgliedsstaaten ratifiziert ist und daher auch noch nicht im Bundes-Gesetzblatt kundgemacht wurde.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat zwei Anträge zur Anfechtung des EU-Reformvertrags von Lissabon zurückgewiesen. Das teilte das Höchstgericht am Freitag in einer Aussendung mit.

Die Anträge seien aus formalen Gründen unzulässig: Da der Vertrag noch nicht in allen Mitgliedsstaaten ratifiziert ist, wurde er bis dato auch noch nicht im Bundesgesetzblatt kundgemacht. Diese Kundmachung ist aber eine Voraussetzung für eine Anfechtung beim VfGH. Der EU-Vertrag von Lissabon sei damit derzeit kein "taugliches Anfechtungsobjekt", so der VfGH.

Antrag von "Rettet Österreich"

In den Anträgen wurde ausgeführt, dass der EU-Reformvertrag verfassungswidrig sei: Es hätte eine Volksabstimmung über den Vertrag stattfinden müssen, da er eine Gesamtänderung der Bundesverfassung darstelle. Die Initiative "Rettet Österreich" hatte den Vertrag im Juni des Jahres in diesem Sinne beim VfGH angefochten.

In 22 der 27 EU-Staaten ist der EU-Vertrag bereits ratifiziert worden. In Deutschland und Polen fehlt nur noch die Unterschrift des Präsidenten, in Tschechien und Schweden auch der Parlamentsbeschluss. Der Vertrag sollte ursprünglich Anfang 2009 in Kraft treten. Doch nach dem "Nein" der Iren zerschlug sich auch die kurze Hoffnung auf eine Umsetzung bis zur Europawahl im Juni 2009. Diplomaten in Brüssel erwarten ein zweites irisches Referendum nämlich nicht vor Herbst 2009.

(APA)

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