Hundertwasser-Haus in Wien muss umbenannt werden

Hundertwasserhaus Wien
Hundertwasserhaus Wien(c) Die Presse (Fabry Clemens)
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Der Architekt Krawina muss im Namen des Touristen-Magnets vorkommen, urteilt das Wiener Handelsgericht. Das schmerzt die Souvenir-Hersteller und die Betreiber des Hauses.

Das Hundertwasserhaus in Wien muss nach einem neuen Entscheid des Wiener Handelsgerichts nun doch umbenannt werden. Das berichtet das Wirtschaftsmagazin "trend" in seiner aktuellen Ausgabe. Das Handelsgericht hat in einem Gutachten dem Grazer Architekten Josef Krawina einen wesentlichen künstlerischen Anteil an der Tourismusattraktion zuerkannt.

Hundertwasser hatte dem Gutachten zufolge bei seinen Ideen in vielen Fällen auf Vorentwürfe von Krawina zurückgegriffen, Teile der Anlage seien überhaupt von dem Architekten entworfen worden, heißt es. Als Konsequenz neben der urheberrechtlichen Präzedenz hat das Urteil auch finanzielle Folgen, wie der "trend" berichtet. Alle T-Shirts, Kataloge, Seidentücher, Poster und ähnliche Merchandising-Artikel mit dem "Hundertwasserhaus" ohne Hinweis auf Krawina müssen aus dem Verkehr gezogen werden. Der Mit-Urheber habe Anspruch auf Tantiemen.

Vor zwei Jahren war jedoch ein bereits fünf Jahre währender Rechtsstreit mit dem OLG-Spruch zu Ende gegangen, dass Krawina nicht als Mit-Urheber zu werten sei. Schon im Zuge dieses Streits war vom klagenden Souvenirshop-Betreiber Harald Böhm 2003 eine einstweilige Verfügung erreicht worden, dass das Hundertwasserhaus künftig "Hundertwasser-Krawina-Haus" zu heißen habe und folglich auch keine Merchandising-Produkte ohne Nennung des Architekten verkauft werden durften.

Streit zwischen Krawina und Hundertwasser

Die Vorgeschichte: 1979 wurde Hundertwasser gemeinsam mit Krawina von der Stadt Wien mit der Planung und Errichtung des Hauses beauftragt. Der Künstler Hundertwasser durfte wegen der herrschenden Bauordnung jedoch keine Architekten- und Statikerleistungen erbringen. Krawina entwarf den eigentlichen Baukörper nach Plänen Hundertwassers und fertigte ein Modell aus Balsa-Holz an. Unterschiedliche Auffassungen führten zum Bruch der beiden, und Krawina schied 1981 aus dem Projekt, erhielt aber als Abschlagszahlung 77.000 Euro von der Stadt Wien.

Krawina, der nach einem Schlaganfall seit einigen Jahren behindert in Kärnten lebt, übergab nach dem Tod Hundertwassers am 19. Jänner 2000 seine Rechte an Böhm. Dieser brachte in Folge 2001 eine Klage gegen die Museumsbetriebs GmbH und die Gruener Janura AG als Produzent und Rechtevergeber Hundertwassers ein. Die Klage durchlief mehrere Instanzen (mit unterschiedlichen Sprüchen), bis sie vom OGH mit der Auflage an das Wiener Handelsgericht zurückverwiesen wurde, ein Gutachten einzuholen. Hundertwasser-Verwalter Joram Harel hat allerdings die geklagte Betreibergesellschaft mittlerweile an die Stadt Wien verkauft. Diese muss sich nun mit den Folgen des Rechtsstreites herumschlagen - so ferne nicht doch noch ein juristischer Ausweg gefunden wird.

Anwalt Georg Zanger, Vertreter der Betreibergesellschaft, findet das Urteil grotesk und wird im "trend" mit den Worten zitiert, er habe "so etwas noch nie erlebt. Nach Außen hin ist da nichts von Krawina erkennbar. Geht es wirklich nach diesem Erkenntnis, müsste man auch das Loos-Haus umbenennen." Zanger hält das Gutachten für mangelhaft, will nochmals Einspruch erheben und notfalls beim EuGH weiter prozessieren. Wenn schon ein Anspruch Krawinas feststellbar sei, dann müsste dieser seiner Meinung nach jedenfalls schon lange verjährt sein.

(APA)

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