Volksanwälte kritisieren neues "Opfergesetz"

(c) Clemens Fabry
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Mehr Rechte für Verbrechensopfer – auch im Asylbereich. Dies fordert nun die Volksanwaltschaft.

Wien/M.s. Wer durch eine vorsätzliche strafbare Handlung eine Körperverletzung oder eine sonstige Gesundheitsschädigung erlitten hat, ist im Prinzip (von Ausnahmen abgesehen) von staatlicher Seite zu entschädigen – sofern die Ansprüche zivilrechtlich nicht eingetrieben werden können. Dies garantiert das Verbrechensopfergesetz (VOG), das auf Basis internationaler Verpflichtungen besteht. Eben dieses Gesetz wird derzeit novelliert. Der entsprechende Neuentwurf wird nun aber von der Volksanwaltschaft (VA) kritisiert.

Angelpunkt der Kritik ist die Tatsache, dass das Verbrechensopfergesetz in erster Linie für österreichische Staatsbürger bzw. auch für Bürger, die unter bestimmte europäische Abkommen fallen, gilt – nicht aber etwa für Asylwerber, deren Verfahren negativ ausgeht. Konkretes Beispiel: Wird ein Asylwerber in Österreich niedergeschlagen und dabei verletzt, so kann dieser keine Ansprüche stellen, wenn das Asylverfahren letztlich mit einem Bescheid auf Ausweisung endet. Laut der geplanten Novelle soll das auch so bleiben.

Ansprüche für alle Opfer

„Wer Opfer geworden ist, soll entschädigt werden, unabhängig von der Nationalität“, erklärt die VA-Vorsitzende Terezija Stoisits. Und: „Die Volksanwaltschaft tritt für eine Regelung ein, wonach alle Opfer in Österreich potenzielle Anspruchsberechtigte nach dem Verbrechensopfergesetz sind.“

Wenn auch der nun vorliegende Ministerialentwurf des VOG in Teilbereichen mit Lob seitens der Volksanwälte bedacht wird (so wird etwa die Einbeziehung der Opfer von Menschenhandel begrüßt), stößt sich die VA außerdem daran, dass weiterhin keine Übernahme der Kosten bei Schadenersatzprozessen geplant ist. Dann nämlich, wenn Opfer gegen Täter vor Gericht ziehen, die Prozesse auch gewinnen, aber dennoch auf den Verfahrenskosten sitzen bleiben, weil die Täter mittellos sind.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.12.2012)

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