Schwarzgeld besser jetzt als später legalisieren

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Der Fiskus plant ein Abkommen mit der Schweiz, durch das Steuersünder kräftig zur Kasse gebeten werden sollen. Eine rechtzeitige Selbstanzeige kommt in den meisten Fällen günstiger, sagen Experten.

Wien. Ob und wann das geplante Abkommen mit der Schweiz in Kraft tritt, durch das der österreichische Fiskus zwischen 19 und 34 Prozent des Kapitalvermögens erhalten soll, das in der Schweiz liegt und österreichischen Staatsbürgern gehört, ist noch offen. Experten raten dennoch schon jetzt zur Selbstanzeige, falls man undeklarierte Vermögen in der Schweiz hat. Geschätzte zwölf Milliarden Euro haben Österreicher auf Schweizer Konten liegen, einen Gutteil davon unversteuert. „Häufig liegt das Geld schon seit Generationen auf diesen Konten“, sagt Constantin Veyder-Malberg von der Capital Bank. In den Fünfziger- bis Siebzigerjahren schafften viele ihr Geld aus Sicherheitsgründen in die Schweiz.

Meist bleiben mehr als 90 Prozent

Dort blieb es liegen und warf Zinsen ab, für die selten Steuern bezahlt wurden. Das kann Probleme geben, denn die Chancen für den österreichischen Fiskus, einem Steuersünder auf die Spur zu kommen, stehen nicht schlecht: „Es genügt eine einfache Anfrage an die Schweizerische Bankiervereinigung“, warnt Veyder-Malberg. Dabei reiche der Verdacht, dass die Steuerhinterziehung „erheblich“ sei, ein Gerichtsbeschluss sei nicht notwendig.

Wer erwischt wird, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Es sei denn, man kommt dem Fiskus mit einer Selbstanzeige zuvor und zahlt die Steuern nach. Voraussetzung für die Straffreiheit ist, dass man die Selbstanzeige durchführt, bevor die Behörden auf einen aufmerksam geworden sind. Auch gilt die Amnestie nur für Abgabenhinterziehung und nicht für andere Delikte wie etwa Geldwäsche. Dabei muss man das an Steuern nachzahlen, was man in Österreich auch hätte zahlen müssen: meist die Kapitalertragssteuer auf Zinserträge sowie die Spekulationssteuer auf allfällige Kursgewinne.

„Hinzu kommen noch die Steuerberatungskosten“, sagt Veyder-Malberg. Im den meisten Fällen bleiben einem mehr als 90 Prozent des Vermögens. Zu einer ähnlichen Einschätzung kommt Andreas Schiechtl, Direktor der Alpenbank: „Im Regelfall muss man mit einer Nachzahlung von fünf, sechs bis maximal zehn Prozent des Vermögens rechnen.“ Zum einen sei vieles schon verjährt: Für Zinsen und Erträge, die vor 2003 angefallen sind, muss man im Normalfall nichts mehr nachversteuern.

Zum anderen seien die Erträge in den vergangenen Jahren aufgrund der turbulenten Situation an den Kapitalmärkten meist nicht besonders hoch gewesen. Auch handle es sich häufig um Konten, auf denen seit Jahrzehnten wenig umgeschichtet worden sei – Kursgewinn- oder Spekulationssteuern halten sich normalerweise in Grenzen.

Erben kann teuer werden

„Wenn es sich bloß um Kapitaleinkünfte (Zinsen, Dividenden, Veräußerungsgewinne aus Kapitalvermögen) handelt, stimmen diese Zahlen in etwa“, bestätigt Matthias Hofstätter vom Steuerberatungsunternehmen LeitnerLeitner. Anders könne die Sache jedoch aussehen, wenn das Kapitalvermögen geerbt worden sei. Dann könnten höhere Beträge anfallen: Wenn der Erbfall zu einem Zeitpunkt erfolgt ist, zu dem in Österreich noch Erbschaftsteuer angefallen wäre, so kann dies zu einer Nachversteuerung führen. „Hier gelten zudem spezielle Verjährungsfristen“, sagt der Experte. Abhängig vom jeweiligen Sachverhalt könne es daher sein, dass man auch für Erbfälle, die vor 2003 aufgetreten sind, zur Kasse gebeten wird.

Meist ist eine Selbstanzeige jedoch günstiger als die geplante Regelung, bei der man 19 bis 34 Prozent nachzahlen müsste. Zweiter Grund, der für eine Selbstanzeige spricht: Man ist auch strafrechtlich aus dem Schneider, zumindest, was die Finanzstraftatbestände betrifft (also Abgabenhinterziehung oder Abgabenbetrug).

„Die Strafdrohungen sind in diesem Bereich erhöht worden“, gibt Schiechtl zu bedenken. Schon wer mehr als eine halbe Million Euro Steuern betrügerisch hinterziehe, müsse mit einer unbedingten Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren rechnen. Bei Abgabenbetrug von bis zu 250.000 Euro droht bereits eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

„Viele Österreicher mit Veranlagungen in der Schweiz möchten daher einfach wieder ruhig schlafen und entscheiden sich für eine Selbstanzeige“, berichtet Schiechtl von der Innsbrucker Alpenbank.

Im Fall einer Selbstanzeige rechnet ein Steuerberater aus, was der Kontoinhaber in Österreich hätte versteuern müssen. Diesen Betrag muss er dann an den Fiskus abführen. Dabei kann der Steuerpflichtige in der Abklärungsphase noch anonym bleiben.

Ohne Steuerberater sollte man keine Selbstanzeige machen, rät Schiechtl. „Die Berechnungen müssen ordentlich sein.“ Schwierigkeiten gebe es manchmal bei komplexen Anlageprodukten, etwa Hedgefonds, bei denen die Besteuerung nicht harmonisiert ist. Hat die Schweiz bereits eine Quellensteuer an den österreichischen Fiskus abgeführt, kann man das gegenverrechnen. Grundsätzlich gibt es bereits eine Quellensteuer von 35 Prozent auf Zinserträge von Österreichern in der Schweiz. Doch seien davon nur zehn Prozent der Vermögen tatsächlich betroffen, berichtet Schiechtl.

Aber nicht nur die Steuerberechnung ist für Laien schwierig. Schon allein den formalen Anforderungen Genüge zu tun, sei nicht einfach, meint Hofstätter. Man müsse dem Fiskus bei einer Selbstanzeige alle erforderlichen Informationen auf dem Silbertablett servieren, einfach nur Kontoauszüge zu schicken, sei zu wenig. Formalfehler könnten die Selbstanzeige unwirksam machen.

Politisches Risiko besteht

Wer auf die Selbstanzeige verzichtet und das Abkommen abwartet, bleibt weiterhin anonym: Sein Vermögen würde zunächst einmalig mit 19 bis 34 Prozent besteuert, danach fielen auf alle Kapitalerträge 25 Prozent an. Man sollte allerdings damit rechnen, dass die Kooperation zwischen Banken und ausländischen Behörden enger wird, sagt Schiechtl. „Es geht in Richtung volle Transparenz.“ Veyder-Malberg sieht noch ein „politisches Risiko“: Es sei keineswegs garantiert, dass die Selbstanzeige immer so günstig bleibe. „Wenn die Diskussion in die Richtung geht, dass hier Steuersünder zu günstig wegkommen, ist nicht auszuschließen, dass Zuschläge eingeführt werden.“

Was Sie beachten sollten bei . . . unversteuertem Vermögen

Der österreichische Fiskus kämpft um mehr Zugriff auf unversteuertes Vermögen von Österreichern im Ausland. Inhaber von undeklariertem Geld könnten künftig kräftig zur Kasse gebeten werden. Eine schnelle Selbstanzeige sei häufig günstiger, sagen Experten. Tipp 1 Voraussetzung. Wer Selbstanzeige erstattet, muss Steuern nachzahlen, bleibt aber straffrei. Voraussetzung ist jedoch, dass die Selbstanzeige erfolgt, bevor einem die Finanz auf die Schliche gekommen ist. Sonst wirkt sich die Kooperation im besten Fall strafmildernd aus. Auch gibt es in keinem Fall Amnestie für andere Vergehen, etwa Geldwäsche. Tipp 2 Berechnen. Die Regierung plant ein Abkommen mit der Schweiz, durch das der Staat 19 bis 34 Prozent des unversteuerten Vermögens von Österreichern erhalten soll. Dagegen zahlt sich eine Selbstanzeige meist aus: Selten werden dabei mehr als zehn Prozent des Vermögens fällig. Im Zweifelsfall sollte man das einen Steuerberater ausrechnen lassen. Tipp 3 Risiko. Wer darauf spekuliert, dass das geplante Abkommen noch lange nicht zustande kommt, geht ein politisches Risiko ein: Der Gesetzgeber könnte in der Zwischenzeit auf die Idee kommen, die Selbstanzeige zu erschweren. Auch hat er jetzt schon Möglichkeiten, Steuersünder aufzuspüren: Eine Anfrage an die Schweizer Bankiers reicht bereits. Tipp 4 Beratung. Ohne Steuerberater sollte man keine Selbstanzeige erstatten. Formalfehler können dazu führen, dass man seine Finanzen offenlegt und dennoch bestraft wird. Bei einer Selbstanzeige muss man dem Fiskus alles offenlegen (Kapitalflüsse, Zinsen etc.), ein Kontoauszug reicht nicht. Auch sollte die Selbstanzeige für alle Inhaber eines Kontos gelten.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.02.2012)

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