Waffengesetznovelle mit Schwachstellen

Waffengesetznovelle
Waffengesetznovelle(c) AP (Michael Probst)
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Wer einen Waffenschein möchte, muss einen psychologischen Test absolvieren. Dieser wurde zwar mit der Novelle vom vergangenen Jahr reformiert – negativ beurteilte Anwärter können aber weiterhin beliebig oft antreten.

Wien. Wer den obligatorischen psychologischen Test zur Erlangung eines Waffenscheins macht, wird im Vorhinein nicht wissen, welche Art von Test ihn erwartet. Klingt folgerichtig, war aber nicht immer so. Mit der Novelle, die seit 1. Oktober 2012 gilt, wurde zum einen der Test reformiert, zum anderen besteht seit diesem Datum eine Registrierungspflicht für Waffen. Aber zunächst zum Test.

Kritiker haben lange bemängelt, dass mit dem alten Test auch verhaltensauffällige Personen problemlos einen Schein bekommen könnten; die Fragen waren bekannt (z. B. „Sind Sie öfters nervös?“) und im Internet leicht herauszufinden. Zudem konnte jeder Waffenscheinanwärter den Test wiederholen – die Grenze nach oben blieb offen (diese psychologischen Tests sind im Übrigen seit 1997 Pflicht). Seit der Novelle würden die Anwärter nun nicht wissen, welche Testverfahren angewendet werden, erklärt der Psychologe Andreas Krafack (er führt diese Tests auch durch) – was wiederum heißt, dass sie sich nicht vorbereiten können. Nur so viel: Neben diversen Tests und einem persönlichen Gespräch müssen die Anwärter auch weiterhin Fragebogen ausfüllen.

Test kann wiederholt werden

Der neue Test befinde sich durchaus auf dem aktuellen wissenschaftlichen Stand, so Krafack, aber eine Schwachstelle bleibe weiterhin bestehen: Die Anwärter können den Test wiederholen. Wird einem Anwärter ein negatives Gutachten erstellt, kann er immer noch zu einem anderen Psychologen gehen. Abgesehen davon gebe es kaum psychologische Untersuchungen von Waffenbesitzern. Behördliche Untersuchungen würden nur dann durchgeführt, wenn es Auffälligkeiten gebe – etwa Alkoholismus – und diese würden nicht so oft vorkommen.

Inwieweit sich die Novellierung tatsächlich auswirken wird, könne man nicht sagen. Dafür sei die Zeit noch zu kurz. In Österreich gibt es derzeit laut Innenministerium 140 Begutachtungsstellen. Laut letzten verfügbaren Zahlen wurden im Jahr 2011 insgesamt 1960 Männer positiv und 187 negativ beurteilt; 399 Frauen erhielten den Waffenschein, bei 14 wurde dies abgelehnt.

Bisher 31.308 Waffen registriert

Hinter der Novelle vom Oktober des Vorjahres steht die EU-Waffenrechtslinie. Bis Ende 2014 müssen nämlich alle Mitgliedstaaten die Schusswaffen registrieren. In Österreich bestand – und besteht – das Problem, dass die genaue Anzahl der Waffen im Land nicht bekannt war. Seit Oktober wurden jedenfalls 31.308 Waffen registriert (Stichtag 19. Februar). In Österreich befinden sich 204 Fachhändler, bei denen die Registrierung vorgenommen werden kann, diese ist auch online möglich.

Generell wurden im Jahr 2011 – für das Vorjahr wurden die Daten noch nicht ausgewertet – 280 gerichtlich strafbare Handlungen in Österreich verzeichnet, bei denen mit einer Waffe geschossen wurde. Das besagt der „Sicherheitsbericht 2011“ des Innenministeriums. Beim Großteil dieser Taten wurde allerdings nicht auf Menschen geschossen, hier sind etwa Delikte wie Sachbeschädigung (42 Fälle) oder Tierquälerei (41) mitgezählt.

Vergleicht man die Zahl der Morde, die Fälle von fahrlässiger Tötung und Körperverletzung, ist die Zahl der mit Schusswaffen verübten Taten relativ konstant. 2011 gab es 17 (vor Gericht behandelte) Fälle von Mord mit einer Schusswaffe, im Jahr davor 16, im Jahr 2006 etwa waren es 18. Auch bei den Fällen von fahrlässiger Tötung mit Schusswaffen blieb die Zahl konstant. Die Fälle, bei denen Menschen mit einer Waffe bedroht wurden, sind aber von 350 im Jahr 2006 auf 555 im Jahr 2011 deutlich gestiegen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.03.2013)

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