Das Verfassungsgericht hat das neue Wahlverfahrensgesetz für verfassungswidrig erklärt: Eine Wählerregistrierung sei nicht notwendig.
Das ungarische Verfassungsgericht hat das Wahlverfahrensgesetz für verfassungswidrig erklärt. Dies wurde am Freitag offiziell bestätigt.
Bereits am Donnerstagabend hatte das Internetportal Origo berichtet, dass das Gericht das Gesetz auf Ersuchen des Staatspräsidenten Janos Ader einer Normenkontrolle unterzogen und den Gesetzestext formell und auch inhaltlich untersucht hatte. Dem Urteil zufolge sei die Einführung der Wahlregistrierung nicht notwendig. Das Parlament müsse nun die Notwendigkeit der Registrierung beweisen oder von der Einführung Abstand nehmen.
Staatspräsident Janos Ader hatte am 6. Dezember 2012 das Verfassungsgericht ersucht, das Wahlgesetz zu überprüfen. Ader beanstandete Details des Gesetzes, wie die Pflichtregistrierung der Wähler und die Einschränkung der Wahlkampfmöglichkeiten.
Danach hatte das Verfassungsgericht die Pflichtregistratur bereits am 28. Dezember 2012 aus "formellen Gründen" außer Kraft gesetzt ("Die Presse" berichtete). In ihrem Entscheid stellten die Richter fest, dass das Parlament seine Kompetenzen zur Gesetzgebung überschritten habe. Es habe Regelungen mit langfristigem Charakter als vorübergehende Verfügungen in das Grundgesetz eingebaut.
(APA)