Transparenz: Neue Regeln für Minister und Abgeordnete

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Transparenz Neue Regeln fuer(c) Dapd (Ronald Zak)
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Regierungsmitglieder sollen künftig ehrenamtliche Tätigkeiten angeben müssen. Abgeordnete müssen auch ihre Nebenjobs preisgeben (Ministern sind entgeltliche Nebentätigkeiten grundsätzlich verboten).

Wien/Red./Apa. Bei ihrer Klausur kommenden Freitag am Wiener Kahlenberg will die Regierung nicht nur eine Neuregelung für Parteispenden, sondern auch Transparenzbestimmungen für Politiker vorlegen. Demnach sollen neben den Abgeordneten (wie „Die Presse“ bereits berichtete) künftig auch Regierungsmitglieder ehrenamtliche Funktionen angeben müssen. Die Liste wird dann im Internet veröffentlicht.

Abgeordnete müssen auch ihre Nebenjobs preisgeben (Ministern sind entgeltliche Nebentätigkeiten grundsätzlich verboten). Die Einkünfte sollen dabei in vier Kategorien gegliedert werden: bis 1000 Euro, bis 3500 Euro, bis 7000 Euro und über 7000 Euro.

Bei den Parteispenden ist Kanzler Werner Faymann eine Grenze von 7000 Euro zu hoch. Der Betrag, ab der eine Spende veröffentlicht werden müsse, werde „sicher deutlich niedriger“ sein, kündigte der SPÖ-Chef im „Kurier“ an. Konkret wurde Faymann nicht: Die Grenze werde „irgendwo zwischen 1000 und 7000 Euro“ liegen.

Karl verschärft Anfütterungsverbot

Inzwischen verschärfte Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) in ihrem Entwurf für ein neues Korruptionsstrafrecht den Passus zum Anfütterungsverbot: Opposition und Experten hatten kritisiert, dass bei der „vorsorglichen Bestechung oder Vorteilsnahme“ im Hinblick auf „mögliche Amtsgeschäfte“ zwischen „pflichtwidrigen“ und „pflichtgemäßen“ Amtsgeschäften unterschieden wurde. Diese Differenzierung gibt es nun nicht mehr. Strafbar ist Bestechlichkeit „mit dem Vorsatz, sich dadurch in seiner Amtsführung beeinflussen zu lassen“.

Das neue Korruptionsstrafrecht soll bei der Regierungsklausur als Teil des „Transparenzpakets“ präsentiert werden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.04.2012)

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