Die UBS zahlt wegen der Libor-Manipulationen über eine Mrd. Euro Strafe an die USA, Großbritannien und die Schweiz. Beendet ist das Verfahren damit aber nicht.
Zürich/Ag. Die Schweizer Großbank UBS muss wegen ihrer Verwicklung in den Libor-Skandal tief in die Tasche greifen. Mit insgesamt rund 1,4 Mrd. Franken (1,16 Mrd. Euro) muss das Institut die zweitgrößte Geldstrafe zahlen, zu der jemals eine Bank verdonnert worden ist. Erst vergangene Woche hat die britische HSBC wegen Geldwäsche und Umgehung von Handelssanktionen die Rekordstrafe von 1,9 Mrd. Dollar (1,43 Mrd. Euro) aufgebrummt bekommen.
Dutzende Mitarbeiter der Bank waren nach Erkenntnis der Behörden in den Manipulationsskandal verwickelt. Dabei passten sie den Referenzzinssatz Libor zusammen mit anderen Geldhäusern an ihre eigenen Geschäfte an, wodurch er entweder zu hoch oder zu niedrig ausfiel. Der Libor dient als Grundlage für Kredite, Sparprodukte und andere Finanzgeschäfte, die zusammen mehr als eine Billion Dollar ausmachen könnten.
Bis zu 40 Mitarbeiter entlassen
Die Geschichte sei „ein Kapitel, das sicher nicht positiv ist“, sagte Konzernchef Sergio Ermotti, der die UBS seit Herbst des vergangenen Jahres führt. „Wir bedauern dieses unangemessene und unethische Verhalten zutiefst“, erklärte er. Zwischen 30 und 40 Mitarbeiter hätten oder würden die Bank deswegen verlassen.
Die Behörden fassten die UBS erheblich härter an als die britische Großbank Barclays, die ebenfalls wegen des Libor-Skandals rund 450 Mio. Dollar (347 Mio. Euro) auf den Tisch legen musste. Den Löwenanteil der Strafe für die UBS streifen mit 1,2 Mrd. Dollar die Amerikaner ein. Die britische Finanzaufsichtsbehörde erhält 160 Mio. Pfund Sterling (198 Mio. Euro) und die Schweizer Aufsicht 59 Mio. Franken.
Trotzdem laufen noch Untersuchungen der Schweizer Wettbewerbskommission gegen die UBS und elf weitere Banken. Diese untersucht mögliche Kartellabsprachen zur Beeinflussung des Libor-Zinses. Auch in anderen Ländern prüfen die Kartellbehörden die Vorgänge. Beschäftigen könnten die Banken zudem noch zivilrechtliche Klagen.