Deutschland: 14.000 Kosovaren vor Abschiebung

(c) APA (Andreas Tröscher)
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Bald könnte sich die rechtlich ungewisse Lage für 14.000 Kosovaren in Deutschland klären – in Richtung Abschiebung. Vor allem Roma sind betroffen, die im Kosovo von Unterdrückung bedroht sind.

Wien/Berlin (hd, APA). Sie sind bis zu zehn Jahre in Deutschland, bekamen kein Asyl und sind seither entweder offiziell „geduldet“ oder, wie es heißt, „ausreisepflichtig“. Bald könnte sich die rechtlich ungewisse Lage für 14.000 Kosovaren in Deutschland klären – in Richtung Abschiebung.

Laut einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ liegt ein unterschriftsreifes Abkommen zwischen Berlin und Prishtina vor, das die Abschiebung dieser Menschen regelt. Die Unterzeichnung ist noch für den Herbst geplant. Offenbar hat Deutschlands Innenministerium aber zugesagt, pro Jahr nicht mehr als 2500 Anträge auf „Rückübernahme“ zu stellen. Auch bisher gab es schon Abschiebungen, allerdings „in geringer Zahl“, sagt Stefan Telöken vom UNHCR in Berlin der „Presse“.

Mehr als 10.000 der nun Betroffenen sind Roma. Dies liegt daran, dass von deren Abschiebung bisher meist abgesehen wurde, erklärt Telöken. Mit gutem Grund, wie Thomas Hammarberg, Menschenrechtskommissar des Europarats, vor einigen Monaten im „Presse“-Interview meinte: „Es wird noch einige Jahre dauern, bevor Minderheiten sicher vor Unterdrückung sind“, sagte er und verweist auf die Roma als speziell gefährdete Gruppe. Deshalb hat Hammarberg auch die Entscheidung, die Balkanländer – und damit den Kosovo – zu sogenannten „sicheren Drittstaaten“ zu erklären, stark kritisiert.

Auch Österreich verhandelt

Das deutsche Asylrecht sieht den Status der „Duldung“ nach einem negativen Asylbescheid vor, erklärt Telöken. Der Aufenthalt sei dann zwar nicht „rechtmäßig“, aber auch nicht „illegal“, so die spitzfindige juristische Unterscheidung im Nachbarland. Doch nach maximal 18 Monaten läuft dieser Status aus: „Dann hat man noch die Möglichkeit, unter eine Bleiberechtsregelung zu fallen.“ Dafür ist aber der Nachweis einer Beschäftigung nötig.

Neben der Abschiebung gibt es die Möglichkeit einer freiwilligen Ausreise: Um eine Rückkehr in das nach wie vor von Armut geprägte Land mit seiner Arbeitslosenrate von rund 40 Prozent schmackhaft zu machen, zahlen die Behörden eine Starthilfe von 750 Euro.

Ein solches Programm gibt es auch in Österreich, es ist aber mit maximal 370 Euro pro Kopf nur mit rund der Hälfte dieses Betrages dotiert – während eine Abschiebung mit bis zu 3490 Euro zu Buche schlägt. Auch Österreichs Innenministerium verhandelt derzeit übrigens mit dem Kosovo wegen eines Rückübernahmeabkommens. Ein Entwurf, der in enger Abstimmung mit Deutschland entstand, wurde von Ministerin Fekter bei ihrem letzten Besuch im Kosovo übergeben. Man sei diesbezüglich „in gutem Einvernehmen“ mit den kosovarischen Behörden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.10.2009)

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