AK kritisiert neue Regeln bei Zahlungsfristen

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Damit eine Überweisung als rechtzeitig gilt, soll sie künftig vor Fristende getätigt werden. Die neuen Regeln sollen voraussichtlich am 1. Dezember 2012 in Kraft treten.

Wien/Apa/Red. Die Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich kritisiert eine geplante Gesetzesänderung bei Zahlungsfristen: Während bisher eine Überweisung als rechtzeitig galt, wenn sie am letzten Tag der Frist getätigt wurde, soll nach einem Entwurf des Justizministeriums künftig das Einlangen des Geldes auf dem Konto des Gläubigers das maßgebliche Datum sein. Das sei ein großer Nachteil für die Konsumenten, so die AK in einer Aussendung am Freitag.

Komme es bei der Bank zu Verzögerungen, könne das einen Zahlungsverzug verursachen und für den Auftraggeber zusätzliche Kosten oder nachteilige vertraglichen Auswirkungen bedeuten, warnt Georg Rathwallner, Leiter der AK-Konsumenteninformation. Darauf hätten die Bankkunden aber keinen Einfluss. „Am verbraucherfreundlichsten wäre es, die bisherige Rechtslage beizubehalten und eine Änderung nur – wie europarechtlich zwingend vorgegeben – zwischen Unternehmen durchzuführen.“ Die AK Oberösterreich will die oberösterreichischen Nationalratsabgeordneten aller Fraktionen schriftlich dazu aufrufen, gegen den Entwurf zum Zahlungsverzugsgesetz zu stimmen.

Inkrafttreten noch dieses Jahr

Die neuen Regeln sollen voraussichtlich am 1. Dezember 2012 in Kraft treten. Die Begutachtungsfrist endete am 20. April. „Wenn das Gesetz so kommt, wie vom Justizministerium vorgesehen, wäre das ein Rückschlag für die Rechtssicherheit für Konsumenten“, warnt Johann Kaliauer, Präsident der AK Oberösterreich.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 26.05.2012)

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