Der Prozess, vor dem Las Vegas zittert

(c) REUTERS (Ethan Miller)
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Ein Geschäftsmann hat in einem Jahr 127 Millionen Dollar verspielt. Nun beschuldigt er zwei Casinos, seine Spiel- und Alkoholsucht aktiv gefördert zu haben. Die Anklage gibt Einblick in dubiose Praktiken.

Als Terrance Watanabe Anfang 2003 erstmals ein Spielcasino betrat, war der damalige Multimillionär ein sehr angesehener Mann. Jahr für Jahr spendete er mehrere Millionen Dollar für wohltätige Zwecke, unter anderem unterstützte er an Aids erkrankte Menschen. Die örtliche Zeitung in seiner Heimatstadt Omaha im US-Bundesstaat Nebraska interviewte den Geschäftsmann deshalb regelmäßig.

Nun steht der 52-jährige vor den Trümmern seiner Existenz. Seine entdeckte Liebe zum Glücksspiel führte Watanabe nämlich nach Las Vegas. Dort verlor er im Herbst 2007 innerhalb weniger Monate in den Spielhallen Caesars Palace und Rio Casino 127 Mio. Dollar (88,5 Mio. Euro). Rund 112 Mio. Dollar der damals unterschriebenen Schuldscheine hat Watanabe mittlerweile beglichen. Doch um die verbleibenden 15 Mio. Dollar ist ein Rechtsstreit ausgebrochen, der das Geschäftsmodell mancher Casinos in Las Vegas ernsthaft gefährden könnte.


Medikamente und eine Suite. Denn die Vorwürfe Watanabes haben es in sich: So hätten ihn die Angestellten im Caesars Palace mit Alkohol abgefüllt, obwohl der einst angesehene Geschäftsmann bereits so betrunken war, dass er mehrmals am Spieltisch einschlief, ist in der Klage zu lesen. Diese wurde von Watanabes Anwalt Pierce O'Donnell beim zuständigen Bezirksgericht in Clark County (Nevada) eingereicht.

Demnach habe der 52-Jährige die Räumlichkeiten der beiden miteinander verbundenen Casinos im Herbst 2007 über Monate hinweg nicht verlassen. Essen und Getränke seien Watanabe stets zu den Spieltischen beziehungsweise in die gratis zur Verfügung gestellte Luxussuite geliefert worden. Als der frühere Multimillionär eines Morgens im Rausch stürzte, sollen ihm Angestellte des Hotels rezeptpflichtige Medikamente ins Zimmer gebracht haben, damit Watanabe möglichst schnell weiterspielen konnte.

Erweisen sich die Vorwürfe als richtig und gewinnt Watanabe den Prozess, stehen die betroffenen Casinos vor einem veritablen Problem. Laut Bundesgesetz müssen Anbieter von Glücksspielen in Nevada offensichtlich alkoholisierten Leuten das Spielen verbieten. Fördern sie den Alkoholkonsum beeinträchtigter Spieler zusätzlich, droht der Lizenzentzug, ist auf der Homepage des „Nevada Gaming Control Board“ zu lesen.

So weit ist es bislang allerdings noch nie gekommen. Zwar haben schon mehrere Spieler Klagen gegen Casinos in Las Vegas eingereicht, unter anderem Leonard Tose, der frühere Besitzer des Footballteams Philadelphia Eagles. Ihnen gelinge es aber „so gut wie nie“, den Betreibern nachzuweisen, dass sie vorsätzlich Alkohol ausschenken, um spielsüchtige Gäste an den Tischen zu halten. Das sagte Bernie Zadrowski in einem Interview mit dem „Wall Street Journal“. Zadrowski ist für jene Abteilung am Gericht in Nevada verantwortlich, die sich mit der Eintreibung von Spielschulden befasst. „Normalerweise gilt die Regel, dass man für seinen Alkoholkonsum selbst verantwortlich ist“, erklärt er.

Konzertkarten und ein Begleitservice. Doch im Fall Watanabes dürften die Chancen nicht schlecht stehen. Der Geschäftsmann hatte bereits in anderen Casinos Spielverbot, ehe ihn Harrah's, die Muttergesellschaft von Caesars Palace und Rio Casino, mit einer ganzen Reihe von „Schmankerln“ an den Spieltisch zurückholte: So hat Watanabe laut Anklage gratis in der mit drei Schlafzimmern ausgestatteten Luxussuite des Hotels gelebt, Karten für ein Konzert der Rolling Stones erhalten und rund um die Uhr einen Begleitservice „für sämtliche Bedürfnisse“ zur Verfügung gestellt bekommen.

Der wichtige Gast wiederum bedankte sich für die zahlreichen Aufmerksamkeiten auf vielfältige Weise. Unter anderem, indem er Hotelangestellten Bündel von Geldscheinen im Wert von bis zu 20.000 Dollar in die Hand drückte. Der Anklageschrift zufolge war er dabei stets betrunken oder von Medikamenten beeinflusst.

Jan Jones, die Pressesprecherin des Casinobetreibers Harrah's, gestand mittlerweile zwar ein, dass das Management Watanabe „sämtliche Wünsche erfüllt hat, wenn diese angemessen waren“. Es sei durchaus üblich, den wichtigsten Gästen eine Luxussuite und Alkohol gratis zur Verfügung zu stellen. Jones bestreitet aber, dass der Konzern den Spieler bewusst „abgefüllt“ habe, um ihn an den Spieltischen zu halten. „Watanabe ist ein Angeklagter, dem die Haft droht. Alle seine Aussagen müssen deshalb mit Vorsicht betrachtet werden.“

Verliert Watanabe den Prozess, der im Sommer über die Bühne gehen soll, droht ihm eine Haftstrafe von bis zu 28 Jahren. Die Schulden von 14,7 Mio. Dollar kann er nicht bezahlen. Das von seinem Vater gegründete Handelsunternehmen Oriental Trading hat der einstige Multimillionär im Jahr 2000 verkauft, sämtliche Erlöse verspielt. Auch sein Haus in Omaha musste Watanabe verkaufen, um einen Teil seiner Schulden zu bezahlen. 2008 begab er sich mehrere Wochen auf Entziehungskur, um von seiner Spielsucht loszukommen. Seitdem hat er kein Casino mehr besucht.

Der Kampf um die „Wale“. Der Ausgang des Prozesses ist nicht nur für Watanabe von großer Bedeutung, sondern auch für die Zukunft des Glücksspiels in Las Vegas. Jeden Monat behandelt der zuständige Staatsanwalt rund 200 Fälle von Spielern, die einen Teil ihrer Schulden nicht bezahlen können. Viele von ihnen sind sogenannte „Wale“, also jene Zocker, die mit hohen Einsätzen spielen und viel Geld in den Casinos liegen lassen. Sie sind oft nicht nur spiel-, sondern auch alkoholsüchtig. Ihnen könnte Watanabes Klage als Präzedenzfall dienen.

Las Vegas wiederum hängt gerade in der schlimmsten Krise seit mehreren Jahrzehnten (siehe Artikel unten)ganz besonders von den „Walen“ ab. Ohne sie könnten die Casinos kaum überleben. Im Vergleich zu den Millionenverlusten der großen Fische sind die von Touristen verspielten Dollar nämlich geradezu „peanuts“. Watanabe etwa war im Jahr 2007 allein für sechs Prozent aller Einnahmen von Harrah's in Las Vegas verantwortlich.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.01.2010)

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