Fachhochschule: Rechtlose FH-Studenten

18.11.2009 | 18:31

Keine Einsicht in Prüfungprotokolle, kaum Mitspracherechte in den Gremien - Die ÖH fordert eine Änderung des Studiengesetzes.

Wien (chs). An den Fachhochschulen leben Studenten bis heute „weitgehend im rechtsfreien Raum“, sagt Thomas Wallerberger vom Vorsitzteam der ÖH zur „Presse“. Zentrale Kritikpunkte der Studentenvertreter: Im Gegensatz zu den Unis dürfen FH bis heute Studiengebühren einheben, 14 der 20 FH nutzen diese Möglichkeit. Für Wallerberger (von der Fraktion der FH-Studienvertreter Fest, Anm.) eine „nicht argumentierbare Ungleichbehandlung“.


Zudem gebe es an den FH kaum Chancen auf Mitbestimmung, kritisiert die ÖH. Denn: Verpflichtende Senate, Studiengangskollegien und Kommissionen zur Erstellung der Studienpläne sind – anders als an den Unis – im Gesetz nicht vorgesehen. Kritik übt die ÖH auch an den mangelnden rechtlichen Grundlagen: Eine Möglichkeit zur Einsichtnahme in Prüfungen und eine klare Definition der Prüfungsarten gebe es nicht. Es fehle damit sogar an den einfachsten „studienrechtlichen Mindeststandards“, sagt Wallerberger. Zudem sei die Zahl der erlaubten Antritte geringer als an den Unis, und nicht einmal der Antrittstermin könne frei gewählt werden.

 

Neue Regelung bis Mitte 2010

Die ÖH hat deshalb einen Entwurf zu der vom Wissenschaftsministerium geplanten Novelle des FH-Studiengesetzes erarbeitet. Sollten die Forderungen der ÖH nicht in die Gesetzesänderung einfließen, werde man „Konsequenzen ziehen und das Gesetz rechtlich prüfen lassen“, sagt ÖH-Chefin Sigrid Maurer. Auch Juristen würden die derzeitige Rechtslage für „bedenklich“ halten.

Laut Ministerium soll die Novelle bis Mitte 2010 gemeinsam mit einem Gesetz zur externen Qualitätssicherung an den Hochschulen beschlossen werden. Der Bereich des Studienrechts und der Mitbestimmung werde dabei „natürlich berücksichtigt“.




"Die Presse" Digital GmbH & Co KG
Hainburger Straße 33, A-1030 Wien
Tel: +43-1-51414-0
technik@diepresse.com
Impressum

Version wechseln
Top