Faymann: Ausnahme für Familie Zogaj prüfen

23.11.2009 | 14:00

Der Bundeskanzler sieht die Zuständigkeit bei den Gerichten. Er selbst werde nicht prüfen, ob Anspruch auf humanitäres Bleiberecht bestehe. Der Anwalt der Familie will bis Dienstag gegen die Asylbescheide berufen.

In einem Interview mit dem Wirtschaftsmagazin "trend" nahm Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) Stellung zum Fall Zogaj: "Man soll ernsthaft eine Ausnahme prüfen." Über eine mögliche Anwendung des humanitären Bleiberechts müssten aber die zuständigen Gerichte entscheiden - der Bundeskanzler könne eine derartige Prüfung jedenfalls nicht durchführen.


Bis Dienstagabend will der Anwalt der Zogajs, Helmut Blum, gegen die negativen Asylbescheide für die Familie berufen, bestätigt die betreuende Volkshilfe Oberösterreich. Nach der aufschiebenden Wirkung wird das weitere Prozedere mehrere Monate in Anspruch nehmen.




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