Politische Abteilung der Staatsanwaltschaft wird aufgelöst
Verfahren gegen Politiker sollen künftig von den sachlich zuständigen Abteilungen geführt werden. Justizministerin Bandion-Ortner will nicht im Spitzel-U-Ausschuss aussagen.
Justizministerin Claudia Bandion-Ortner wird die im derzeit laufenden Untersuchungsausschuss massiv unter Beschuss gekommene politische Abteilung der Wiener Staatsanwaltschaft auflösen. Fälle gegen Politiker sollen künftig von den sachlich zuständigen Abteilungen geführt werden, kündigte Bandion-Ortner am Sonntag in der ORF-Pressestunde an. "Die heiklen Verfahren, die Amtsdelikte, die werden seit Anfang des Jahres ohnehin bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft behandelt", so die Justizministerin. Im U-Ausschuss aussagen will die Ministerin allerdings nicht.
Die politische Abteilung war im Untersuchungsausschuss zu diversen Justiz- und Spitzelaffären scharf unter Beschuss geraten, weil dort u.a. eine Anzeige gegen den früheren Innenminister Ernst Strasser (V) bis zur Verjährung der Vorwürfe "übersehen" wurde. Bandion-Ortner verwies diesbezüglich auf eine laufende Prüfung dieses Vorfalls. Allerdings betonte sie auch, dass das Verfahren gegen Strasser letztlich nicht wegen Verjährung eingestellt worden sei, sondern weil der behauptete Tatbestand (Amtsmissbrauch, Anm.) "nicht gegeben war".
Alle Fragen beantwortet
Im Untersuchungsausschuss, der nach dem Willen der Koalitionsparteien im Dezember beendet werden soll, will Bandion-Ortner weiterhin nicht aussagen. "Es besteht kein Sinn, denn ich habe schon alle Fragen beantwortet", verwies sie auf die von der Opposition einberufene Sondersitzung am 5. November. Außerdem sei sie zum Zeitpunkt der im Ausschuss behandelten Fälle noch nicht im Amt gewesen: "Ich müsste unter Wahrheitspflicht aussagen. Was soll ich bitte unter Wahrheitspflicht aussagen, wenn ich nicht dabei war?"
Abgeschlossen ist laut Bandion-Ortner die von ihr eingesetzte Expertengruppe zur Transparenz der Staatsanwaltschaft. Die Vorschläge der Experten werde sie umsetzen, kündigte die Ministerin an. Unter anderem soll der Rechtsschutzbeauftragte künftig das Recht erhalten, die Fortführung von Verfahren zu beantragen, die die Staatsanwaltschaft einstellt. Fehler eingestanden wurden von der Justizministerin einmal mehr beim Umgang der Staatsanwaltschaft mit der parlamentarischen Immunität. "Da sind durchaus Fehler passiert", so Bandion-Ortner. Allerdings habe es bereits einen Erlass zur Klarstellung gegeben.
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