Staatsanwälte: "Abgeordnete missbrauchen Mandat"

Die Staatsanwälte wehren sich gegen den Vorwurf der "Regierungsjustiz" und schießen zurück. Sie fühlen sich von der Politik missbraucht.

Die Staatsanwälte gehen in die Gegenoffensive: Nach den anhaltenden Vorwürfen der Opposition werfen sie nun den Abgeordneten "Mandatsmissbrauch" im Spitzel-U-Ausschuss vor.

Der Vorsitzende der Vereinigung österreichischer Staatsanwälte, Wolfgang Swoboda, sagte am Freitag in einer Pressekonferenz, einzelne Abgeordnete hätten den Ausschuss missbraucht, um "weit abseits des Gegenstands der Untersuchung" die geladenen Staatsanwälte zu gegen sie selbst laufenden Strafverfahren zu befragen. Konkrete Fälle nannte Swoboda auf Nachfrage nicht. Man wolle als Standesvertretung nicht "Öl ins Feuer gießen".

Scharfe Kritik am Grünen Sicherheitssprecher Peter Pilz kam vom Vorsitzenden der Sektion Richter und Staatsanwälte in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD), Klaus Schröder. Pilz hatte gesagt, die Staatsanwaltschaft würde Regierungspolitiker gezielt schonen. Schröder verwies darauf, dass die Justiz in der Vergangenheit "vom Bundeskanzler abwärts" sehr wohl auch Regierungsmitglieder verurteilt habe. Er warf den Abgeordneten "parteipolitische Polemik auf niedrigstem Niveau" vor und sprach von "Zuständen wie im hintersten Tadschikistan".

Kritik an gegenseitigen Politiker-Anzeigen

Von der Politik "missbraucht" fühlen sich die Staatsanwälte aber auch durch die ständigen Anzeigen der Politiker gegeneinander. In den Medien heiße es dann oft, "die Staatsanwaltschaft ermittelt", obwohl sich die Anzeigen letztlich häufig als unbegründet erweisen würden, kritisierte der Grazer Staatsanwalt Thomas Mühlbacher: "Da ist der Schaden dann aber schon geschehen."

Als einen Grund für das steigende Misstrauen der Bevölkerung gegen die Justiz haben die Staatsanwälte das Weisungsrecht des Justizministeriums ausgemacht. Swoboda betonte zwar, dass dieses Misstrauen sachlich nicht gerechtfertigt sei. Um Spekulationen künftig aber auszuschließen, will er das Weisungsrecht aber einem Experten ohne politischen Hintergrund übertragen. Auf ein konkretes Modell wollte sich Swoboda allerdings nicht festlegen.


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