Bis zu neun Mio. Euro erhalten die Universitäten aus der von Wissenschaftsminister Johannes Hahn (VP) bereitgestellten "Notfalls-Reserve". Im Zuge der Studentenproteste hatte der Minister eine einmalige Zahlung in Höhe von 34 Mio. Euro versprochen.
Der Löwenanteil geht mit einer Bandbreite von sieben bis neun Mio. Euro an die Uni Wien, drei Kunstunis gehen dagegen voraussichtlich leer aus. Als Richtschnur für die Verteilung dient dabei der Studentenzuwachs an den einzelnen Unis. Endgültig fixiert werden die genauen Summen nach dem Ende der Inskriptions-Nachfrist am 30. November.
Die Uni Linz wird drei bis vier Mio. Euro erhalten, die Unis Graz und Innsbruck je zwei bis drei Mio. Euro. Die Technische Universität (TU) Wien bekommt zwei bis zweieinhalb Mio. Euro, die Uni Salzburg eineinhalb bis zwei Mio. Euro, die Universität für Bodenkultur (Boku) sowie die Wirtschaftsuniversität (WU) je ein bis zwei Mio. Auf ein bis eineinhalb Mio. kommt die Medizin-Uni Wien, auf eine halbe bis eine Mio. Euro die Uni Klagenfurt. Die Medizin-Uni Graz sowie die TU Graz dürfen sich jeweils über 0,5 bis 0,8 Mio. Euro freuen, die Medizin-Uni Innsbruck über bis ca. 0,6 Mio. Euro, die Veterinärmedizinische Universität (Vetmed) über 0,5 und die Montanuni Leoben über ca. 0,2 Mio. Euro. Auf jeweils ca. 100.000 Euro kommen die Musikunis Wien und Graz, auf 70.000 Euro die Akademie der bildenden Künste. Mangels Studentenzuwachs voraussichtlich kein Geld gibt es für die Universität für angewandte Kunst, das Mozarteum Salzburg und die Kunstuni Linz.
Ausnahmen: Medizin-Unis und Vetmed
Ausnahme vom Verteilungskriterium Studentenzuwachs bilden die Medizin-Unis bzw. die Vetmed, die trotz fehlendem Studentenplus in diesem Wintersemester Zusatzmittel bekommen. Grund ist laut Wissenschaftsministerium, dass sie die ersten gewesen seien, die große Studierendenzuwächse zu verzeichnen hatten und erst vor relativ kurzer Zeit Zugangsbeschränkungen eingeführt haben. Daher wurde für sie ein Betrag von 3,5 Mio Euro reserviert, der entsprechend ihrer Studentenzahl zugewiesen wird.
Vorgabe Hahns ist, die Mittel in jenen Bereichen bzw. Studien einzusetzen, in denen auf Grund der stark steigenden Studierendenzahlen eine besondere Belastungssituationen entstanden ist. Als Beispiele nennt man im Ministerium etwa die Hörsaal- und Seminarraumausstattung, Modernisierung im Lehrveranstaltungsbereich, gegebenenfalls auch zusätzliches Lehr-Personal. Die Uni-Leitungen und die lokalen Hochschülerschaften müssen gemeinsam Vorschläge erarbeiten, wo sie das Geld an ihrer jeweiligen Uni einsetzen möchten. Bis zum 15. Jänner 2010 müssen diese Vorhaben beim Ministerium eingereicht werden.