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Wiener Student macht NS-Verbrecher ausfindig

19.11.2009 | 09:00 |  (DiePresse.com)

Recherchen eines Wiener Studenten haben zur Anklage gegen den mutmaßlichen Nazi-Kriegsverbrecher Adolf S. geführt. Andreas Forster war im Rahmen eines Uni-Projekts auf den Namen gestoßen.

Recherchen eines Studenten des Wiener Politikwissenschaftlers Walter Manoschek haben zur Anklage des mutmaßlichen Nazi-Kriegsverbrechers Adolf S. in Duisburg (deutsches Bundesland Nordrhein-Westfalen) geführt. Student Andreas Forster hat im Rahmen eines Forschungsprojekts im Burgenland zwei Tatzeugen ausfindig gemacht. Sie bestätigten, dass der heute 90-jährige SS-Mann im März 1945 einen "nicht mehr marschfähigen Juden" erschoss.

Beim Forschungsprojekt, das vor zwei Jahren durchgeführt wurde, ging es eigentlich um das Massaker an 200 Juden im burgenländischen Rechnitz (Bezirk Oberwart) im März 1945. Forster recherchierte damals auch in der Nachbargemeinde Deutsch-Schützen, wo bei einem weiteren Massaker 58 jüdische Zwangsarbeiter umgebracht wurden.

Zwangsarbeiter erschossen

Beim Studium von Gerichtsakten stieß Forster auf mutmaßlichen, heute 90-Jährigen Täter Adolf S. Im Zuge der Recherchen wurden zwei Augenzeugen ausfindig gemacht. Die Angehörigen der Hitlerjugend machten zwar keine Angaben zum Massaker Ende März 1945, hätten aber bezeugt, dass der S. beim Weitermarsch einen jüdischen Zwangsarbeiter erschossen habe.

Weitere Recherchen in deutschen Archiven hätten den Verdacht gegen Adolf S. bestätigt. Ausfindig gemacht wurde er dann "mit einer simplen elektronischen Telefonbuchrecherche", berichtete Uni-Professor Manoschek. Nach einem Gespräch, bei dem der Mann angab, sich nicht erinnern zu können, erstattete Manoschek Anzeige wegen "dringenden Tatverdachts".

Versäumnisse der Justiz

Die Entdeckung der Wiener Wissenschafter wirft ein Schlaglicht auf Versäumnisse der österreichischen Justiz bei der Aufarbeitung von Nazi-Kriegsverbrechen. Im Fall Deutsch-Schützen gab es nämlich zwei Gerichtsprozesse (in den Jahren 1946 und 1956). Adolf S. sei jeweils zur Fahndung ausgeschrieben gewesen.

Dass man ihn nicht finden konnte, sei beim ersten Prozess in der unmittelbaren Nachkriegszeit vielleicht noch nachvollziehbar gewesen, beim zweiten im Jahr 1956 aber nicht, kritisierte Uni-Professor Manoschek. Schließlich lebte Adolf S. seit 1946/47 durchgehend an der selben Adresse und er habe auch seinen Namen nicht verändert. "Um es vorsichtig auszudrücken: Da ist nicht sehr intensiv ermittelt worden", sagte Manoschek.

Staatsanwaltschaft klagt an

Die Staatsanwalt Duisburg erhob am Dienstag Anklage gegen den 90-jährigen Adolf S. Die Zentralstelle für Bearbeitung von nationalsozialistischen Massenverbrechen wirft ihm vor, als Angehöriger der 5. SS-Panzer-Division "Wiking" mit anderen SS-Leuten und Angehörigen der Hitlerjugend in der Endphase des Zweiten Weltkrieges die Erschießung von mindestens 57 jüdischen Zwangsarbeitern in einem Waldstück in Deutsch-Schützen beschlossen und ausgeführt zu haben. Am selben oder darauffolgenden Tag soll er dann noch einen erschöpften jüdischen Zwangsarbeiter von hinten erschossen haben.


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