Woche der Entscheidung für den U-Ausschuss

(c) APA/HERBERT NEUBAUER
  • Drucken

Die FPÖ zeigt sich inzwischen gegenüber einem neuen Untersuchungsausschuss skeptisch. Zusammen mit den Grünen könnte sie aber einen einsetzen. Doch was spräche für und was gegen eine weitere parlamentarische Untersuchung?

Wien. Am Dienstag tagt der nationale Sicherheitsrat, am Mittwoch der Nationalrat, der Untersuchungsausschüsse einsetzen kann. Es dürfte die Woche der Wahrheit für die Frage werden, ob es zu einer neuerlichen parlamentarischen Untersuchung zum Thema Eurofighter kommt. Aber wer kann diesen einsetzen, wie realistisch ist das und was spräche für bzw. gegen diese Maßnahme?

1 Wird es zu einem neuerlichen Eurofighter-Ausschuss kommen?

Die Grünen rund um Peter Pilz hatten schon vergangenen Sommer einen neuen U-Ausschuss gefordert. Diesen verlangen sie nach der nunmehrigen Strafanzeige des Verteidigungsministeriums gegen den Eurofighterhersteller Airbus erst recht. Zünglein an der Waage ist aber die FPÖ. Hatten deren Vertreter sich erst positiv zu einem neuen U-Ausschuss geäußert, gab sich FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache am Wochenende skeptisch: „Für eine ,Peter-Pilz-Ego-Show' ist das Instrument des U-Ausschusses zu wichtig“, erklärte Strache via Facebook. Er verlangt vor der endgültigen Entscheidung aber noch mehr Informationen aus der Strafanzeige. Diese will Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil im Nationalen Sicherheitsrat am Dienstag vorlegen.

2 Wer kann einen Untersuchungsausschuss einsetzen?

Bis 2015 galt die Regel: Nur die Mehrheit im Nationalrat kann einen U-Ausschuss einsetzen. Inzwischen wurde aber die langjährige Forderung der Opposition, den U-Ausschuss zu einem Minderheitenrecht zu machen, in die Tat umgesetzt. Bereits ein Viertel der Mandatare, 46 Abgeordnete, können nun einen U-Ausschuss verlangen. Die Grünen halten bei 24 Mandataren, die FPÖ bei 38, zu zweit könnte man also eine U-Ausschuss einsetzen. Die SPÖ (52 Mandate) könnte dies sogar alleine, das wäre aber ein Bruch der Koalitionsregeln gegenüber der ÖVP.

3 Was spricht für einen neuerlichen Eurofighter-Untersuchungsausschuss?

Aufgabe eines U-Ausschusses ist es, die politische Verantwortlichkeit zu klären. Und schon der erste, 2006 ins Leben gerufene Eurofighter-U-Ausschuss förderte einige bemerkenswert Dinge zu Tage. Etwa, dass die Firma des früheren FPÖ-Generalsekretärs Gernot Rumpold allein für eine Pressekonferenz 96.000 Euro vom Eurofighter-Hersteller bekam, das Zehnfache des marktüblichen Honorars. Der Kauf der Eurofighter wurde 2002 zu Zeiten der schwarz-blauen Regierung beschlossen.

Inzwischen tauchen weitere aufklärungswürdige Vorwürfe auf. Laut „Krone“ wurden dem Bundesheer für eine Gummidichtung 14.554 Euro verrechnet, für 110 Beilagscheiben 123.757 Euro. Erst nach Kritik der internen Revision des Verteidigungsministeriums soll der Preis reduziert worden sein, und zwar deutlich: auf 127 bzw. 49,28 Euro. Das „Profil“ wiederum berichtet, dass ein leitender ORF-Mitarbeiter dem Eurofighter-Hersteller EADS vor der Vergabe 2002 Lobbyingtipps gegeben habe. Ein neuer U-Ausschuss könnte weitere Dinge ans Tageslicht bringen, die das Sittenbild (der zumindest damaligen) Republik zeigen.

4 Was spricht gegen einen zweiten Untersuchungsausschuss?

Auslöser der jetzigen Debatte war eine strafrechtliche Strafanzeige des Verteidigungsministeriums gegen den Eurofighterhersteller wegen Betrugs. Die Republik hofft so in weiterer Folge auch zivilrechtlich Geld zurückzubekommen, weil man durch List zum Vertragabschluss verleitet worden sei. So sei dem Hersteller von Anfang an klar gewesen, dass er das Fluggerät nicht zum vereinbarten Zeitpunkt liefern kann.

Das alles aber sind Fragen, die nur die Justiz klären kann. Der U-Ausschuss kann der Justiz weder die Arbeit abnehmen, noch sollte er das tun. Parteipolitisch motivierte Manöver kommen schließlich in U-Ausschüssen immer wieder vor und stehen im Widerspruch zur objektiven Suche nach der Wahrheit.

Sollte es doch zu einem von einer Minderheit eingesetzten U-Ausschuss kommen, wäre das aber keine Premiere: Diese Ehre wurde dem Hypo-Ausschuss (2015-2016, eingesetzt von FPÖ, Grünen und Neos) zuteil. Nicht zu verwechseln ist dieser mit der zuvor von der rot-schwarzen Regierung eingesetzten Griss-Kommission: Für diese gab es keine gesetzliche Verfahrensregelung, sodass die Zeugen dort ohne Wahrheitspflicht aussagen mussten. Im U-Ausschuss hingegen herrscht Wahrheitspflicht. Das wiederum hat der U-Ausschuss mit einem Verfahren vor Gerichten gemeinsam.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.02.2017)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.