Kritik an Sharia oder Fatwas verboten

Der UN-Menschenrechtsrat stellt den Schutz religiöser Gefühle über die Meinungsfreiheit.

Der Schutz der religiösen Gefühle geht vor Meinungsfreiheit: So sieht es zumindest der Menschenrechtsrat der UNO. Während der Westen eine Hauptaufgabe eines solchen globalen Gremiums darin sieht, gegen Meinungszensur durch autokratische Regime einzutreten, empfindet die Mehrzahl der in diesem Gremium vertretenen Staaten das als eher unwesentliche Aufgabe – kein Wunder, viele dieser Regierungen müssten in diesem Fall gegen sich selbst antreten.

Der Schutz religiöser Gefühle hat es in dieser Zusammensetzung aus 47 Mitgliedern – darunter 13 afrikanische und 13 asiatische Staaten – leichter; sein eifriger Hüter ist die Organisation der Islamischen Konferenz (OIC), die als Zusammenschluss von 57 Staaten den Anspruch erhebt, die Islamische Welt zu repräsentieren. Im März beantragte sie erfolgreich, der Menschenrechtsrat müsse künftig über „Missbrauch der Meinungsfreiheit“ berichten, wenn „rassistische oder religiöse Diskriminierung“ im Spiel sei. Das verstoße „gegen den Geist“ der Aufgaben des Sonderberichterstatters, empörte sich Anfang Juni der in Paris ansässige Welt-Zeitungsverleger-Verband (WAN). Der Rat müsste sich nicht auf den „Missbrauch“, sondern im Gegenteil auf die rapide wachsende Einschränkung der Meinungsfreiheit weltweit konzentrieren.

Religiöse Gesetze sind sakrosankt

Auch bei den Zusammenkünften des UN-Menschenrechtsrates wird Sprechern künftig das Wort verboten, wenn sie „religiöse Gefühle verletzen“. Als der britische Historiker David Littman in einer Sitzung am 16.Juni die Steinigung von Frauen und die Verheiratung neunjähriger Mädchen in Ländern verurteilte, wo die Sharia angewendet werde, wurde er zunächst von IOC-Delegierten durch ständige Wortmeldungen zur Geschäftsordnung daran gehindert, seine Erklärung zu verlesen. Anschließend verbot der rumänische Präsident des Rats, Doru Romulus Costea, künftig jegliches Urteil über eine Religion, ein religiöses Gesetz oder ein religiöses Dokument.

Schon der Vorgänger des UN-Menschenrechtsrats, die UN-Menschenrechtskommission, hatte einen miserablen Ruf; der New Yorker Völkerrechtler Simon Chesterman nannte sie 2006, im Jahr ihrer Ablöse, den „größten Papierkorb der Geschichte“. Der neue Menschenrechtsrat brachte schärfere Aufnahmebedingungen, Mitglieder können nun auch ausgeschlossen werden, wenn sie eklatant gegen die Menschenrechte verstoßen. Nur: Wie diese Menschenrechte aussehen sollen, darüber gehen die Meinungen immer noch weit auseinander, wie das Beispiel Religion versus Meinungsfreiheit zeigt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.07.2008)

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