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Korneuburg: Rechter Liedermacher vor Gericht

Gerichtssaal.
Gerichtssaal.Fabry
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Der Wiederbetätigungsprozess gegen die Angeklagten begann unter strengen Sicherheitsvorkehrungen.

Sechs Angeklagte müssen sich seit Mittwoch wegen des Verstoßes gegen das Verbotsgesetz vor dem Landesgericht Korneuburg verantworten. Der dreitägige Geschworenenprozess hat am Vormittag unter strengen Sicherheitsvorkehrungen begonnen. Hauptangeklagter ist ein rechter Liedermacher aus Deutschland, der bei einem Wiederbetätigungsprozess in Wels aufgefallen war. Ein Urteil wird für Freitag erwartet.

Schon eine halbe Stunde vor Verhandlungsbeginn warteten Zuschauer und Medienvertreter vor dem Saal. Ein großes Polizeiaufgebot gab es vor und im Gerichtsgebäude, mehrere Beamten bewachten die Vorgänge.

Schwarze Schals, Dunkle Sonnenbrillen

Die Angeklagten waren bei ihrem Eintritt in den Verhandlungssaal teilweise vermummt mit schwarzen Schals und dunklen Sonnenbrillen. Bei dem Hauptangeklagten handelt es sich um einen ehemaligen Zeugen im Wiederbetätigungsprozess rund um das - mittlerweile aufgelöste - rechtsextreme Netzwerk "Objekt 21" in Wels. Damals rief er den Angeklagten beim Verlassen des Verhandlungssaales "Lasst euch nicht unterkriegen, alles für Deutschland!" zu. In Korneuburg wird ihm der Vertrieb von Nazi-Devotionalien sowie einschlägige Musik in Niederösterreich, Oberösterreich und Wien angelastet. Zudem ist er wegen des Besitzes verbotener Waffen und von Kriegsmaterial angeklagt. Ihm drohen bis zu zehn Jahre Haft.

Zwei der Angeklagten müssen sich vor Gericht verantworten, da sie dem Deutschen Unterkunft in einem Haus im Bezirk Mistelbach gewährt haben sollen. Den restlichen Beschuldigten wird vorgeworfen, den rechten Liedermacher bei seinen Geschäften unterstützt zu haben.

Der Wiederbetätigung schuldig bekannt

Der Hauptangeklagte hat sich wegen des Verstoßes nach dem Verbotsgesetz und wegen des Besitzes verbotener Waffen sowie von Kriegsmaterial schuldig bekannt. Gegenüber dem vorsitzenden Richter Franz Furtner gab der 32-Jährige auch zu, unter dem Pseudonym "Reichstrunkenbold" aufgetreten zu sein.

Staatsanwalt Friedrich Köhl untermauerte seinen Eröffnungsvortrag mit Videos zu einschlägigen Auftritten des Deutschen. Zudem wurde Bildmaterial zu den bei Hausdurchsuchungen und durch Zeugen sichergestellte Nazi-Devotionalien gezeigt. Bei dem Hauptangeklagten handle es sich um einen in einschlägigen Kreisen bekannten Wandermusiker und Händler von nationalsozialistischen Gegenständen, so Köhl. "Wer sich dafür interessiert hat, hat bei ihm auch Waffen erwerben können", führte der Staatsanwalt weiter aus. Unter den vertriebenen Nazi-Devotionalien fanden sich etwa Geschirr und Krüge mit Hakenkreuz-Aufdruck, Aufstecknadeln sowie Schriftwerke aus dem Dritten Reich wie "Der Giftpilz".

Der 32-Jährige soll unter dem Pseudonym "Reichstrunkenbold" zwei CDs mit dem Namen "Viel Asche um nichts" und "Der Untergrund stirbt nie" produziert haben. Der Inhalt propagiert in weiten Teilen die Ideologie des Nationalsozialismus. "Nach Bergen-Belsen (deutsches Konzentrationslager, Anm.) fährt unser Reisebus. Wir fahren nach Bergen-Belsen. Die Öfen sind voll, die Stimmung ist toll", zitierte Köhl etwa einen der Texte.

"Teil der Geschichte"

"Ich bin nicht fixiert auf den Nationalsozialismus, dass ich ihn wiederbeleben möchte. Ich betrachte ihn als Teil der Geschichte", sagte der Hauptangeklagte. Dass sich im Laufe der Zeit viele nationalsozialistische Gegenstände bei ihm angesammelt hatten, sei zum Teil auch durch die vielen Freunde in angrenzenden Ländern entstanden, teilweise waren es auch nur Geschenke. Auf die Frage des Richters, ob er unter dem Pseudonym "Reichstrunkenbold" aufgetreten sei, antwortete er: "Ja, ich bin unter diesem Namen aufgetreten." Zugleich betonte der Deutsche aber, dass er die einschlägigen CDs nicht selbst produziert, sondern lediglich vertrieben habe.

Die Verteidiger der restlichen fünf Mitangeklagten betonten in ihren Eröffnungsvorträgen, dass diese nicht die Gesinnung des Deutschen teilen würden. Größtenteils bekannten sie sich aber wegen des Besitzes verbotener Waffen schuldig. Darunter befanden sich unter anderem ein als Feuerzeug getarntes Springmesser oder Taschenlampen mit Elektroschockfunktion, die sie vom Hauptangeklagten bekommen hatten.

(APA)

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