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Lainzer "Mordschwestern" wieder auf freiem Fuß

07.08.2008 | 14:27 |  (DiePresse.com)

Nach 19 Jahren wurden die zwei Haupttäterinnen enthaftet. Mit neuer Wohnung, neuer Arbeit und neuem Namen sollen sie in die Gesellschaft zurückkehren. Zuvor war ihre Enthaftung viermal abgelehnt worden.

Die Haupttäterinnen der Mordserie im Krankenhaus Lainz, die vor fast zwei Jahrzehnten für weltweites Aufsehen gesorgt hatte, sind am Donnerstag aus der Justizanstalt Schwarzau entlassen worden. Das bestätigte Anstaltsleiter Gottfried Neuberger am Donnerstagnachmittag. Die mittlerweile 49 und 46 Jahre alten Frauen hatten über 19 Jahre im Gefängnis verbracht, wo sie als "Musterhäftlinge" galten.

"Sie haben immer fleißig gearbeitet, keine Schwierigkeiten gemacht, sich einer Psychotherapie unterzogen", schilderte Neuberger. Die Frauen waren im April 1989 mit zwei Mittäterinnen festgenommen worden. Den Krankenschwestern wurde zur Last gelegt, ihnen lästige Patienten serienweise mittels Injektionen, Infusionen und sogenannter "Mundpflege" getötet zu haben. Im März 1991 wurden die beiden Hauptangeklagten wegen 15-fachen bzw. fünffachen Mordes und zahlreicher Mordversuche jeweils zu lebenslanger Haft verurteilt.

Enthaftung viermal abgelehnt

"Lebenslange" dürfen frühestens nach Verbüßung von 15 Jahren beim zuständigen Vollzugsgericht einen Antrag auf Enthaftung einbringen. Im Fall der beiden früheren Stationsschwestern wurden entsprechende Anträge viermal abgelehnt, obwohl ein psychiatrischer Sachverständiger ihre Entlassung befürwortet hatte.

Im heurigen Jahr stimmte schließlich auch das Vollzugsgericht zu: Es sei inzwischen ein "Entlassungsmilieu" gegeben, das eine geglückte Resozialisierung wahrscheinlich erscheinen lasse, hieß es.

Die Betroffenen selbst haben Mitte Juli erfahren, dass sie auf freien Fuß gesetzt werden, wobei ihnen das Vollzugsgericht drei konkrete Weisungen auferlegte: Sie müssen ihre Psychotherapie fortsetzen, Kontakt zu ihren Bewährungshelfern halten und allfällige Wohnortswechsel den Behörden bekanntgeben.

Neustart mit neuem Namen

Die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Wiedereintritt in die Gesellschaft jenseits der Gefängnismauern scheinen im gegenständlichen Fall jedenfalls gegeben. Die Frauen hatten sich jahrelang auf ihre mögliche Entlassung vorbereitet. Bestehende familiäre und neue Bindungen wurden aufgefrischt bzw. gewonnen, Wohnmöglichkeiten sind daher vorhanden. Eine der beiden hat bereits eine fixe Jobzusage, die zweite eine konkrete Arbeit in Aussicht. Sollte daraus nichts werden, wird sie über das AMS in einen Ausbildungskurs integriert.

Die beiden haben einen neuen Namen. Sie haben dem Vernehmen nach kein Interesse, neuerlich zum Gegenstand medialer Berichterstattung zu werden. Interviewanfragen von Printmedien und TV-Sendern sollen sie kategorisch abgelehnt haben.


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