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Wirbel um Polizeiwarnung: Sexualtäter bei Schulen

10.10.2008 | 18:37 | KLAUS HÖFLER (Die Presse)

Die Polizei hat Schulen über den Wohnort eines Vorbestraften informiert. Nicht nur an den Schulen herrscht seither Unruhe.

GRAZ. Ein offizielles Schreiben der Grazer Polizei sorgt für Aufregung an und im Umfeld von mehreren Schulen im Osten der steirischen Landeshauptstadt. In dem Brief warnt die Exekutive vor einem vorbestraften Sexualstraftäter, der im Umfeld der Schulen seinen neuen Hauptwohnsitz angemeldet hat. In dem Brief ist die genaue Wohnadresse genannt.

Der Mann habe an seinen früheren Wohnorten in Graz-Umgebung und der Südsteiermark mehrmals Kinder und Jugendliche in der Nähe von Schulen angesprochen und Zettel verteilt, heißt es in dem Schreiben. Besorgte Eltern und Lehrer haben als Folge vor einer Schule eine Art privaten Aufpasserdienst organisiert. An den Schulen herrscht Verunsicherung. Über den Schultoren hängt das imaginäre Fallbeispiel von Natascha Kampusch.

Auch beim Grazer Stadtschulamt gingen in den vergangenen Tagen „ein paar besorgte Anrufe“ ein, wie Amtsvorstand Herbert Just der „Presse“ bestätigt.

 

„Unglückliche Aktion“

Aber auch im Amt selbst und polizeiintern sorgt der Brief für Aufregung. „Wir wurden von der Polizei ersucht, das Schreiben an die Schulen weiterzugeben“, sagt Just. Bei der Polizei heißt es dagegen, Zieladressaten seien nicht die Schulen gewesen. Stadtpolizeikommandant Kurt Kemeter verteidigt die Aktion aber als Präventivmaßnahme: „Man weiß ja, dass die Schwelle von einer Vorbereitungsaktion, die noch nicht strafbar ist, zu einer versuchten Tatausführung oft nur eine niedrige ist.“ Kemeters Kollege Gerhard Lecker, Leiter der sicherheits- und kriminalpolizeilichen Abteilung in der Bundespolizeidirektion Graz, spricht gegenüber der „Kleinen Zeitung“ dagegen von einer „unglücklichen Aktion“. Dass man neben genauer Wohnadresse auch das gesamte Strafregister einer Person veröffentliche, „grenzt ja an Vernaderung“, ärgert sich Lecker über seine Beamten. Auf sie wartet jetzt ein „klärendes Gespräch“.

Auch über die Frage, ob die Sachverhaltsmitteilung überhaupt rechtlich gedeckt sei, gibt es polizeiintern geteilte Meinungen. Hans Zeger von der ARGE Daten bestätigt zwar die legistische Konformität, schränkt aber ein, dass das Sicherheitspolizeigesetz entsprechend schwammig formuliert sei: „Solche Briefe führen eigentlich nur zu einer unnötigen Verängstigung von Schülern, Lehrern und Eltern“, würden aber kein Plus an Sicherheit bringen.

Den Schulen will das Stadtschulamt in den kommenden Tagen Workshops anbieten. Dabei soll aufgeklärt und sensibilisiert werden. Inhaltliche Details müsse man sich aber erst überlegen, sagt Abteilungsvorstand Just.


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