"Toni's Freilandeier" im Juni wegen Betrugs vor Gericht

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Geschäftsführer Hubmann und drei Mitarbeiter sind angeklagt, Eier an Handelsketten verkauft haben, die älter waren, als am Stempel oder auf der Verpackung angegeben.

Toni Hubmann, Chef von "Toni's Freilandeier" aus dem steirischen Knittelfeld, sowie drei seiner Mitarbeiter müssen sich im Juni im Landesgericht Leoben wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs verantworten. Dem Unternehmer wird von der Staatsanwaltschaft Täuschung bei Mindesthaltbarkeitsdaten und -stempel vorgeworfen. Die Ermittlungen waren seit 2011 gelaufen und mündeten nun in der Anklage. Hubmann und seine Mitarbeiter sollen teils als Bestimmungstäter Eier an Handelsketten verkauft haben, die älter waren, als am Stempel oder auf der Verpackung angegeben. Mindestens 797.820 Eier werden in der mehr als zehnseitigen Anklageschrift angeführt.

Hubmann erklärte Mittwochabend, dass er froh sei, dass die Hauptverhandlung endlich beginne. Er wolle die Vorwürfe entkräften und habe auch schon bei den Ermittlungen einige angebliche Betrugsfälle etwa mit falschen Etiketten als "völligen Blödsinn" aufklären können. Er sagte, dass er sowie zwei Mitarbeiter und der ehemalige Betriebsleiter als Beschuldigte geführt werden. Hubmann meinte, dass die Anklage 52 Vorfälle liste, aber allein bei einem Drittel sei der Betrug nicht möglich, "weil laut unseren Kontrollaufzeichnungen nicht einmal etwas im Lager gewesen ist". Ein Vorwurf laute etwa auch, dass er Eier aus dem Kühllager nicht wie vorgesehen an die Industrie zur Verarbeitung, sondern als Frischeier in den Handel gebracht habe.

Mitarbeiter zeigten Hubmann an

Zwei ehemalige Mitarbeiter - darunter auch der frühere Betriebsleiter - des Unternehmens hatten den Fall Anfang 2011 ins Rollen gebracht und dem Geschäftsführer u.a. Etikettenschwindel und Betrug vorgeworfen. Eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft Leoben wurde damals eingebracht. Der Beschuldigte hatte die Vorwürfe bestritten und sprach von "Verleumdung". Die Mitarbeiter gaben damals an, beispielsweise bezeugen zu können, dass 2009 Eier verbotenerweise unter fünf Grad Celsius gelagert, anschließend mit einem nicht angemessenen Legedatum versehen und dann der Industrie als frisch verkauft worden seien.

(APA)

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