Anschlag auf Grazer Moschee: Disziplinarverfahren im Abwehramt

Die interne Revision konstatierte die Verletzung des Militärbefugnisgesetzes wegen nicht genehmigter Observation.

Die vom Verteidigungsminister eingeleitet Überprüfung des Vorwurfes, Mitarbeiter des Abwehramtes seien in einen Anschlag auf eine Grazer Moschee im Mai verwickelt gewesen, ist beendet. Die interne Revision konstatierte die Verletzung des Militärbefugnisgesetzes wegen nicht genehmigter Observation. Gegen drei Spitzenbeamte wurden Disziplinarverfahren eingeleitet, berichtet der "Kurier".

Der Leiter des Abwehramtes, Rudolf Striedinger, werde einen Teil der Führungsspitze vermutlich austauschen müssen. Drei Spitzenbedienstete seien schon vorübergehend von ihrem Dienstposten entfernt worden. Der Bericht der internen Revision sei auch der Staatsanwaltschaft Klagenfurt übermittelt worden.

Der Anschlag auf die Grazer Moschee hatte sich in der Nacht auf den 6. Mai ereignet. Ein kurze Zeit später festgenommener Mann hatte einen Schweinekopf im Außenbereich der Moschee befestigt und Schweineblut verschüttet. Laut Staatsanwaltschaft wurde auch gegen einen Mitarbeiter des Abwehramtes unter anderem wegen Herabwürdigung religiöser Lehren ermittelt.

Laut "Kurier" hatten Beamte des Abwehramtes schon im Februar von der Absicht der rechtsextremen Täter Wind bekommen. Nachdem der Anführer der Extremistengruppe gleichzeitig auch Milizsoldat gewesen sei, hätten sich die militärischen Ermittler für zuständig erachtet. Denn ihre Aufgabe sei es, die Reihen des Bundesheeres von Extremisten frei zu halten. Da es aber Verständigungsprobleme mit dem steirischen Landesverfassungsschutz gegeben habe, seien sie selbst nach Graz gefahren, um die Aktion zu observieren - und hätten die Polizei erst verständigt, als die Verdächtigen zur Tat schritten. Die Täter samt dem Abwehrinformanten wurden festgenommen, schilderte der "Kurier".

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(APA)

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