Ein Jahr Haft für Wiener Banker, der Stiefbruder erschoss

Der ANgeklagte zum Prozessauftakt am Montag
Der ANgeklagte zum Prozessauftakt am MontagAPA/HERBERT PFARRHOFER
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Die Mordanklage wurde einstimmig verworfen, die Geschworenen entschieden auf grob fahrlässige Tötung. Der Angeklagte wurde nach der Verhandlung enthaftet.

Der Wiener Banker, der am 18. September 2015 in seiner Wohnung in Wien-Währing seinen Stiefbruder Eric J. (42) erschossen hat, ist am Mittwoch wegen grob fahrlässiger Tötung zu einer einjährigen unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Mordanklage wurde von den Geschworenen im Landesgericht Korneuburg einstimmig verworfen.

Alle acht Laienrichter glaubten dem 45-Jährigen, dass es sich bei dem Geschehen um einen Schießunfall gehandelt hatte. Der Banker wurde unmittelbar nach der Verhandlung auf freien Fuß gesetzt. Da ihm die rund neun Monate, die er in Untersuchungshaft verbracht hatte, auf seine Strafe anzurechnen waren, bekam er die bedingte Entlassung nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe gerichtlich bewilligt.

Urteil rechtskräftig

Das Urteil ist bereits rechtskräftig. "Ich nehme das Urteil an", meinte der 45-Jährige nach kurzer Rücksprache mit seinem Verteidiger. Der Mann wirkte während der Urteilsverkündung nach außen hin beinahe emotionslos und unbewegt. Auch Staatsanwältin Gudrun Bischof akzeptierte das Urteil, sie hatte auch gegen die gerichtlich verfügte Enthaftung keine Einwände.

Dem Gericht wäre bei grob fahrlässiger Tötung ein Strafrahmen von bis zu drei Jahren zur Verfügung gestanden. Dem 45-Jährigen wurden "zahlreiche Milderungsgründe" angerechnet, wie die vorsitzende Richterin Anna Wiesfleck darlegte. Er war bisher unbescholten und hatte sich zur fahrlässigen Tötung schuldig bekannt. Mildernd wurden auch die lange Verfahrensdauer sowie die teilweise Schadensgutmachung berücksichtigt - der Banker hat den beiden Kindern seines Stiefbruders, die er zu Halbwaisen gemacht hat, bisher rund 100.000 Euro bezahlt und sich bereit erklärt, den Minderjährigen zukünftig und bis auf Weiteres monatlichen Unterhalt zu bezahlen. Sein Mandant sei bereit, den Kindern zumindest in finanzieller Hinsicht "den Vater, den Verlust des Vaters zu ersetzen", sagte dazu Verteidiger Rudolf Mayer.

Das Gericht ordnete explizit an, dass der 45-Jährige den zwei Kindern vorläufig 900 bzw. 600 Euro pro Monat im Voraus überweisen muss. Der Mutter des getöteten Eric J. muss er knapp 7.400 Euro für die Begräbniskosten und psychotherapeutische Behandlung sowie ein Trauerschmerzengeld von 7.500 Euro bezahlen. Die Schwester bekam ein Trauerschmerzengeld von 5.000 Euro und weitere 5.400 Euro für psychologische Betreuung zugesprochen.

(APA)

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