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Fahrverbote ohne Schilder? ÖAMTC ortet "Wildwuchs"

06.11.2009 | 08:22 |  (DiePresse.com)

Das neue Immissionsschutzgesetz soll Landeshauptleute bemächtigen, Fahrverbote in Städten einzuführen. Vor allem, dass diese laut Entwurf nicht beschildert werden sollen, sorgt für Unruhe.

Die Novelle des Immissionsschutzgesetzes-Luft (IG-L) soll künftig Landeshauptleute bemächtigen, in den Bundesländern Umweltzonen - also Fahrverbote - in Städten mit hohen Schadstoffbelastungen einzuführen.

Die Novelle, die vor wenigen Tagen in Begutachtung gegangen ist, sorgt erwartungsgemäß für Aufregung bei den Interessenvertretern der Autofahrer. Der ÖAMTC schlägt in seiner Stellungnahme zum Entwurf Alarm: Ein völliges Durcheinander und "Wildwuchs verschiedenster Regelungen" in den Ländern wird befürchtet. Aber auch die zuständigen Ministerien (Umwelt und Verkehr) untereinander dürften bei den neuen Bestimmungen nicht einer Meinung sein.

Ankündigung in Landesgesetztblatt und Internet

Hintergrund der Aufregung: Von einer Beschilderung mit Verkehrszeichen soll - laut dem Entwurf des Umweltministeriums - Abstand genommen werden. Lediglich eine Ankündigung im Landesgesetzblatt oder im Internet sei vorgesehen.

"Viele Autofahrer könnten damit in eine Falle tappen", kritisierte ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer. Im Ernstfall könnte jede Fahrt eine vorherige Internetrecherche nötig machen.


Verkehrsressort verwundert

Im Umweltministerium hieß es dazu, die Kennzeichnung von Fahrverboten falle in die Zuständigkeit des Verkehrsressorts. Dort zeigte man sich im Büro von Ministerin Doris Bures (SPÖ) sehr verwundert. "Dieser Vorschlag kommt nicht von uns und gehört auch zu unseren Kritikpunkten am Entwurf", sagt Sprecherin Susanna Enk.

Mit der Novelle sei auch eine Anhebung der Organmandat-Strafen nach Verkehrsübertretungen aufgrund des IG-L - von 36 Euro auf 108 Euro - vorgesehen. Auch daran gab es Kritik sowohl vom ÖAMTC als auch vom Verkehrsministerium. Dem werde man nicht zustimmen, sagte Enk.


Vorbild Deutschland

Der Diskussion in Österreich geht die Einführung von Umweltzonen in mittlerweile 40 deutschen Städten seit dem Jahr 2008 voraus. In der deutschen Bundeshauptstadt Berlin etwa müssen alle Dieselfahrzeuge mit einer Plakette gekennzeichnet sein, die die Umweltschädlichkeit des Fahrzeuges ausweist. Besonders abgasarme und neue Fahrzeuge sind mit grün gekennzeichnet, schlechtere mit gelb oder rot, Autos mit besonders viel Emissionen erhalten gar keine. Je nach Plakette dürfen die Autos in die Umweltzonen einfahren oder eben nicht.

Der heimische Entwurf sieht vor, auch in Österreich rote, gelbe und grüne Plaketten einzuführen. "Allerdings werden sie eine andere Klassifizierung haben als die deutschen. Sie werden überdies nicht wechselseitig gültig sein", kritisiert Hoffer. Und auch innerhalb Österreichs drohe das Chaos.


ÖAMTC: 48 Prozent des Autobestandes betroffen

Umweltzonen werden eigentlich zur Bekämpfung von Feinstaub eingeführt und betreffen daher nur Dieselfahrzeuge einer bestimmten Schadstoffklasse. Die neue Gesetzesnovelle sehe aber auch Fahrverbote für Benziner ab der Abgasklasse Euro 2 (z. B. Mercedes C-Klasse, Baujahr 1993 bis 2001 und Audi A4, Baujahr 1994 bis 2001) vor. In Österreich sei geplant, alle Fahrzeuge, die Euro 2 und älter sind, sofort mit Fahrverboten zu belegen. "Das trifft auf einen Schlag 48 Prozent des Autobestandes in Österreich", rechnete Hoffer vor.

Die unterschiedlichen Regelungen rechtfertigt man im Umweltministerium damit, dass die Schadstoffprobleme regional sehr unterschiedlich seien. Mit der IG-Luft Novelle werde der Landeshauptmann ermächtigt, Umweltzonen einzuführen. Die Vorgaben vom Bund legen den Rahmen fest, innerhalb dessen sich die Länder bewegen können.


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