Das Landesgericht Krems hat die Untersuchungshaft für den mutmaßlichen 17-jährigen Supermarkt-Einbrecher am Donnerstag um vier Wochen Verlängert. Als Haftgrund wurde weiter Tatbegehungsgefahr angenommen, gab die Erste Staatsanwältin Eva Taborsky.
Scharfe Kritik an der Verlängerung der U-Haft kommt von der Menschenrechtsorganisation amnesty international (ai). Für den österreichischen Generalsekretär Heinz Patzelt liegt die Vermutung nahe, "dass es sich im gegenständlichen Fall um eine Informationsverhinderungshaft handelt".
ai: "Beschämend und irritierend"
Man wolle dem 17-Jährigen offenbar die Möglichkeit nehmen, der vielfach medial kolportierten Sichtweise der Polizisten, die die Schussabgabe damit erklären, sie hätten sich in einer Notwehrsituation befunden, etwas entgegenzusetzen. "Das ist beschämend und irritierend zugleich", sagte Patzelt.
Auf Basis der Verletzung des 17-Jährigen weiter von Tatbegehungsgefahr auszugehen, "ist im Rahmen des Absurden ganz besonders absurd", bemerkte Patzelt. Selbst im Fall einer Verurteilung des Burschen stehe die zu erwartende Strafe in keiner angemessenen Relation zu einer mehrwöchigen U-Haft.

Aussage steht gegen Aussage
Der 17-Jährige, der mit seinem jüngeren Freund in der Nacht auf den 5. August von zwei Uniformierten bei einem nächtlichen Einbruchsversuch betreten wurde, soll angeblich mit einer Gartenharke eine "Ausholbewegung" in Richtung der Polizisten gemacht haben. Die Beamten machten darauf von ihren Dienstwaffen Gebrauch.
Nach wie vor steht jedoch Aussage gegen Aussage: Die Version, die der 17-Jährige in einer ersten Einvernahme angab, unterscheidet sich beträchtlich von den Angaben der Polizisten: Er und sein 14-jähriger Freund seien schon auf der Flucht gewesen, als die Schüsse fielen.
Während der 14-Jährige von einem Schuss in den Rücken tödlich getroffen wurde, durchschlug ein Projektil beide Oberschenkel des 17-Jährigen.