Die Darstellung der beiden Anwältinnen Eva Plaz und Nadja Lorenz, wonach die Schüsse auf die beiden jugendlichen Einbrecher bei guter Sicht erfolgt seien, weist der Sprecher der zuständigen Staatsanwaltschaft Korneuburg, Friedrich Köhl, zurück. Er wurde am Mittwoch vom ORF mit den Worten zitiert: "Wir wissen, dass sich der Vorfall zunächst in einem finsteren Lagerraum abgespielt und dann in den nachtbeleuchteten Verkaufsraum verlagert hat. Die tödlichen Schüsse wurden daher nicht im Stockfinsteren abgeben, es waren aber keine guten Sichtverhältnisse."
Köhl sieht einen subjektiven Eindruck der Anwältinnen Plaz und Lorenz. Diese waren mit ihrer Sichtweise am Mittwoch an die Öffentlichkeit gegangen.
Der Anwalt der Polizisten, Hans-Rainer Rienmüller, hatte nach der Tatrekonstruktion betont, dass es in einem dunklen, schlecht beleuchteten Raum zu der Begegnung zwischen den mutmaßlichen Einbrechern und den Uniformierten gekommen sei. Dabei hätte sich aus Sicht der Polizisten eine gefährliche Situation ergeben, die vermummten, daher nicht als solche erkennbaren Jugendlichen hätten sich ihnen mit einem Schraubenzieher bzw. einer Gartenharke in den Weg gestellt.