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Neue Zweifel im Fall Krems: Todesschuss im Hellen

13.10.2009 | 09:14 |  (DiePresse.com)

Der tödliche Schuss auf den 14-Jährigen soll laut den schriftlichen Gutachten im hellen Teil des Supermarkts abgegeben worden sein, als eine Gefahr für die Polizisten längst gebannt war.

War der Waffengebrauch der Polizei bei dem Einbruch in einem Kremser Supermarkt gerechtfertigt? Die Gutachten des Gerichtsmediziners Christian Reiter und des Schießsachverständigen Ingo Wieser legen nahe, dass der tödliche Schuss zu einem Zeitpunkt fiel, als eine Gefahr für die Beamten längst gebannt war. Bei dem Zwischenfall wurde der 14-jährige Florian P. erschossen.

Anhand der in der Vorwoche der Staatsanwaltschaft Korneuburg vorgelegten Sachverständigen-Expertisen lässt sich der wahrscheinliche Ablauf dessen rekonstruieren, was sich in der Nacht auf den 5. August in dem Supermarkt abspielte. So soll der erste Schuss auf den damals 16-jährigen Roland T. im dunklen Bereich des Supermarktes aus sieben Metern Distanz abgefeuert worden sein. Das Projektil durchschlug dem Jugendlichen in einer Höhe von 70 Zentimeter beide Oberschenkel. Der tödliche Schuss auf den 14-Jährigen erfolgte jedoch im hellen Teil des Supermarkts.

In einer Nische versteckt  

Die Jugendlichen hatten sich den Expertisen zufolge zuerst in der Nische eines zehn Meter langen und drei Meter breiten, dunklen Ganges versteckt, als sie bemerkten, dass die Polizei und ein Mitarbeiter des Supermarktes aufgrund eines ausgelösten Alarms den Supermarkt zu durchsuchen begannen.

Dort wurden die Burschen schließlich auch aufgestöbert. "Was macht's denn ihr da?", soll der männliche Polizist ausgerufen haben, als er die Gestalten wahrnahm. Nach Darstellung des Polizisten seien die zwei bedrohlich auf ihn zugekommen. Einzige Lichtquelle waren zu diesem Zeitpunkt die Taschenlampen der Beamten.

Warnschuss über dem Kopf

Die Polizistin wiederum hatte bei der Tatortrekonstruktion wenige Wochen danach behauptet, ihr wären zwei Männer gegenüber gestanden, die sie "vermutlich mit einem Messer oder einer Hacke" bedroht hätten, wie aus den Akten hervorgeht. Florian P. hatte eine Gartenharke und sein Freund einen Schraubenschlüssel eingesteckt, und die beiden dürften unmittelbar an Flucht und nicht an Konfrontation gedacht haben: Zuerst gab der Polizist den Ausführungen des Schießsachverständigen zufolge einen Warnschuss über dem Kopf ab, der in einer Höhe von 1,98 Meter eine Tür zum Verkaufsraum durchschlug und anschließend durch eine Glasscheibe an der Außenseite des Supermarkts ging.

Danach schoss die Polizistin und traf Roland T., der zu diesem Zeitpunkt nur mehr 1,1 Meter von der Tür zum Verkaufsraum entfernt war. "Bei einer Position in nächster Nähe zur Türe würde dies darauf hindeuten, dass Roland T. zum Zeitpunkt der Schussabgabe gerade im Begriff war, die Türe zu öffnen, um diese in den Verkaufsraum zu passieren", stellt dazu der Gerichtsmediziner in seiner Expertise fest. Der Jugendliche dürfte sich also nicht zu den Beamten hin orientiert haben.

Der 17-Jährige konnte noch ein paar Schritte in den Verkaufsraum machen, wo er dann zusammenbrach. Neben ihm rannte Florian P. in den Verkaufsraum, wo er sich am Ende einer Palette duckte und vor den Polizisten zu verstecken trachtete. Wie aus dem Gutachten des Schießsachverständigen deutlich hervorgeht, war der Raum gut beleuchtet.

Vor Schreck erstarrt

Völlig in Widerspruch zu polizeiinternen Ausbildungsrichtlinien, die in derartigen Fällen ein gemeinsames Vorgehen des Einsatzteams vorsehen, trat zunächst nur der Polizist in den Verkaufsraum, wo er dem verletzt am Boden liegenden 17-Jährigen befahl, liegenzubleiben. Seine Kollegin blieb vorerst im Gang zurück, weil sie - so ihre Erklärung - vor Schreck wie erstarrt und nicht in der Lage gewesen sei, sich zu rühren. Die weiteren Vorgänge habe sie daher nicht gesehen. Der Supermarkt-Mitarbeiter hatte sich überhaupt in einer Ecke klein gemacht.

Zum weiteren Geschehen hatte der Polizist bei der Tatrekonstruktion erklärt, er habe sich hingekniet und aus einer Entfernung von viereinhalb bis sechseinhalb Metern auf Florian P. geschossen, weil ihm - als er jenen im Verkaufsraum wahrnahm - aufgrund der vorangegangenen gefährlichen Situation im finsteren Gang dieser aggressiv und die Lage brenzlig erschienen sei.

In Wahrheit habe "der Beschuldigte den Schuss aus einer stehenden Position abgegeben", schreibt der Schießsachverständige, wobei "die Entfernung auf circa 180 Zentimeter bis 200 Zentimeter einzugrenzen ist". Dem Burschen drang das Projektil in den Rücken. Der Polizist hatte beim Lokalaugenschein angegeben, er habe auf die Füße des Burschen gezielt, doch wäre er von einem Geräusch abgelenkt worden und habe sich zur Seite gedreht. Als er sich wieder dem 14-Jährigen zugewandt habe, sei der Schuss bereits gebrochen und der Bursche mit dem Rücken zu ihm gestanden. "Es kann festgestellt werden, dass die Aussagen des Beschuldigten zum zweiten Schuss im Widerspruch zu den objektiv festgestellten Spuren stehen", so der Waffengutachter Wieser.

Anwältin: "Keine Notwehrsituation"

"Der Beamte hatte kein Recht, die Schusswaffe zu gebrauchen. Es lag weder eine Notwehrsituation vor, noch gab es Hinweise, dass der Getötete eine allgemein gefährliche Person war", so Nadja Lorenz, der Anwältin der Angehörigen der Jugendlichen in der Wiener Stadtzeitung "Falter".

Sein Werkzeug dürfte Florian P. zu diesem Zeitpunkt außerdem längst eingesteckt gehabt haben, förderten die Ermittlungen der Kriminalisten zutage: Als die Leiche untersucht wurde, fand sich die Gartenharke jedenfalls unter der eng anliegenden Jacke des Burschen.

An sich müsste der Polizist auch erkannt haben, dass der vor ihm stehende 1,72 Meter große Jugendliche unbewaffnet und damit keine Gefahrenquelle mehr war, so das Gutachten: "Die Lichtverhältnisse waren für einen gezielten Schuss ausreichend", hält der Ballistiker zur Beleuchtung fest.


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