WIEN/KORNEUBURG (m.s.). Nach den Polizei-Schüssen in einem Kremser Supermarkt (5.8. 2009) scheint sich eine Richtungsentscheidung abzuzeichnen: Während jener Polizeibeamte, der den tödlichen Schuss aus nur etwa 1,80 Meter Entfernung in den Rücken des (mutmaßlichen) 14-jährigen Einbrechers abgefeuert hatte, mit einer Anklage rechnen muss, könnte das Strafverfahren gegen seine Kollegin (sie schoss in die Beine des 17-Jährigen) eingestellt werden.
Dieses Szenario sei „durchaus möglich“, hieß es am Mittwoch in den Reihen der Staatsanwaltschaft Korneuburg. Der Leiter dieser Behörde, Karl Schober, verwies indessen darauf, dass noch alle Varianten möglich seien. Dies bedeute auch im Falle des Beamten, der den tödlichen Schuss abgab, dass „von der Maximalvariante bis zur Verfahrenseinstellung“ alles offen sei. Selbst eine Mordanklage sei nicht auszuschließen. Liege der Polizeibericht vor, werde der Schütze neuerlich einvernommen.
Der Anwalt der Polizisten, Hans-Rainer Rienmüller, sagte laut ORF lediglich: Aus den vorliegenden Gutachten gehe hervor, dass die beiden Jugendlichen „nicht nur Flucht-, sondern sehr wohl auch Angriffsverhalten“ gezeigt hätten.