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Fall Krems: Kein Termin für Einvernahme des Polizisten

06.11.2009 | 14:32 |  (DiePresse.com)

Der Beamte, der in einem Kremser Supermarkt einen 14-Jährigen erschossen hat, soll noch einmal befragt werden. Ein Gutachten nährt Zweifel an seiner Version des Vorfalles. Einen Termin dafür gibt es weiterhin nicht.

Für die ausständige Einvernahme des Polizeibeamten, der in der Nacht auf den 5. August in einem Kremser Supermarkt einen 14-Jährigen erschossen hat, gibt es nach wie vor keinen Termin. Die Staatsanwaltschaft Korneuburg, die gegen den Beamten und seine Kollegin ermittelt, will aber möglichst noch heuer entscheiden, ob und in welche Richtung gegen Anklage erhoben wird. Die Polizistin hat die den 17 Jahre alten Begleiter des mutmaßlichen Einbrechers angeschossen.

Der entsprechende Vorhabensbericht, in dem die zuständige Staatsanwältin entweder die Einstellung des Verfahrens vorschlagen oder den Entwurf eines Strafantrags bzw. einer Anklageschrift beilegen wird, ist allerdings genehmigungspflichtig: Sowohl die Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien, als auch das Justizministerium müssen ihn absegnen. Da diese Prüfungen erfahrungsgemäß einige Zeit in Anspruch nehmen, wäre im Fall einer Anklageerhebung mit einem Prozess realistischerweise nicht vor dem Frühjahr 2010 zu rechnen.

Gutachten nährt Zweifel an Notwehr

Die Staatsanwaltschaft erachtete eine neuerliche Befragung des Beamten für nötig, nachdem die Gutachten des Gerichtsmediziners Christian Reiter und des Schießsachverständigen Ingo Wieser erhebliche Zweifel an seinen bisherigen Angaben zum Tathergang genährt hatben. Der Polizist rechtfertigt seinen Waffengebrauch mit einer angeblichen Notwehrsituation.

Zu der neuerlichen Einvernahme wollte die Anklagebehörde den Gerichtsmediziner und den Ballistiker beiziehen. Es ließ sich allerdings in naher Zukunft kein Termin finden, an dem beide Experten dafür Zeit haben. Die Staatsanwaltschaft entschied sich daher dafür, die Befragung ohne die Sachverständigen durchzuführen. Sollten danach weiter Widersprüche zu den Expertisen bestehen, will man bei den Experten Ergänzungsgutachten einholen.

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