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Fall Kampusch: Ermittlungen gegen Freund des Entführers

07.11.2009 | 17:14 | von Ulrike Weiser (Die Presse)

Die Rolle von Ernst H. wird nochmals durchleuchet. Er war ein Freund des Kampusch-Entführers Wolfgang Priklopil. Es bestehe der Verdacht, dass H. an der Entführung "unter Umständen beteiligt war", sagt der zuständige Oberstaatsanwalt.

Wien. Die neuerlichen Befragungen im Fall Natascha Kampusch zeigen erste Ergebnisse: Wie „Die Presse am Sonntag“ erfuhr, wird aktuell gegen Ernst H. wegen § 99 StGB (Freiheitsentziehung) ermittelt. Man habe zwar vereinbart, nichts zu den laufenden Ermittlungen zu sagen, so der seit August 2009 zuständige Grazer Oberstaatsanwalt Thomas Mühlbacher, aber: „Ich kann das nicht dementieren.“

Zur Erinnerung: H. ist jener Mann, der als Freund von Wolfgang Priklopil aufgefallen ist und mit dem sich der Kampusch-Entführer unmittelbar nach der Flucht des Mädchens am 23. August 2006 ein letztes Mal traf. „Unsere Aufgabe ist zu klären, ob es mehrere Täter gibt, und es besteht der Verdacht, dass H. unter Umständen beteiligt war“, sagt Mühlbacher. Gleichzeitig betont er, dass „wir in alle Richtungen ermitteln und nicht Tatbestände erheben, sondern Sachverhalte erforschen“. Soll heißen: § 99 StGB ist, wie Mühlbacher erklärt, zwar der Anlass für Ermittlungen, muss aber letztlich nicht das Delikt sein, dessentwegen möglicherweise angeklagt wird. Denkbar ist, wenn man spekulieren will, etwa eine Anklage wegen Unterlassung der Verhinderung einer Straftat.

Beweissuche in Deutschland. Warum aber wird erst jetzt gegen H. ermittelt? Immerhin war das Naheverhältnis von H. und Priklopil lange bekannt. „Es haben sich Verdachtsmomente ergeben. Und aus der besonderen Nahebeziehung von H. zu Priklopil sind noch Fragen offen, die nicht zufriedenstellend geklärt sind“, sagt Mühlbacher. Welche Verdachtsmomente das seien, könne man aus „kriminaltaktischen Überlegungen“ aber nicht konkretisieren.

Mühlbacher bestätigt allerdings, dass es im Zusammenhang mit dem Fall Kampusch ein Ersuchen an die deutsche Staatsanwaltschaft gibt, bei zwei Zeugen Beweismittel sicherzustellen. Diese hätten behauptet, über Beweismaterial zu verfügen, jedoch im entscheidenden Moment gegenüber den österreichischen Behörden immer wieder einen Rückzieher gemacht. Was die Amtshilfe der deutschen Kollegen bringt, ist noch offen. Die Grazer Oberstaatsanwalt erwartet die offiziellen Ergebnisse in den nächsten Tagen.

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Und dann? Bislang stehen noch weitere Einvernahmen aus  (Kampusch selbst wurde bereits einvernommen), aber spätestens bis Jahresende will Mühlbacher über eine eventuelle Anklage entscheiden.  Bei einem möglichen Prozess könnte es dann auch zu einem Wiedersehen zwischen Kampusch und H. kommen. Die beiden hatten nach ihrer Flucht immer wieder Kontakt, stellten diesen aber, so erklärte H. in einem Interview 2008, auf Druck der Öffentlichkeit, die diesen Kontakt nicht wolle, ein.

Eine interessante Frage ist auch, was die Entscheidung Mühlbachers – vor allem, wenn nicht angeklagt wird – für die weitere Arbeit der Evaluierungskommission unter der Leitung von Ex-Verfassungsgerichtshofpräsident Ludwig Adamovich bedeutet. Die stellvertretende Kommissionsleiterin Susanne Reindl-Krauskopf sagte zuletzt gegenüber der Austria Presseagentur, man treffe sich derzeit regelmäßig und werde eine schriftliche Stellungnahme erstellen, „wenn es etwas zu berichten gibt.“


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