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Strafen für Lawinen-Auslöser? "Hysterische Reaktion"

09.02.2010 | 14:27 |  (DiePresse.com)

Wer Lawinen lostritt, ist in Österreich nicht strafbar, allerdings für Schäden haftbar. Italien prüft derzeit Haftstrafen für Verursacher. Eine "hysterische Reaktion", meint Reinhold Messner.

In den Alpen sind in den vergangenen Tagen zahlreiche Wintersportler durch Lawinen ums Leben gekommen - Anlass für die italienische Regierung, eine härtere Bestrafung für Wintersportler anzudenken, die eine Lawine ausgelöst haben. Allerdings regt sich heftiger Widerstand: Der Extrembergsteiger spricht von einer "hysterischen Reaktion". "Eine gesetzliche Regelung ist unsinnig", sagte der Präsident des Kuratoriums für Alpine Sicherheit, Karl Gabl.

Die vorhandenen Standards für Bergführer und Alpinisten seien ausreichend. Zudem sei oftmals gar nicht zu eruieren, wer das Schneebrett ausgelöst habe. Beispielsweise gebe es die Möglichkeit einer "Fernauslösung" durch Pistenfahrzeuge. Dabei könne nicht exakt rekonstruiert werden, wer der Verursacher des Schneebrettes gewesen sei.

Drastischer sieht es Messner: Mit derartigen Gesetzesinitiativen werde "dem Alpinismus der Garaus gemacht", meinte der Extrembergsteiger. Jeder Bürger trage eine Verantwortung gegenüber den anderen, "auch die, die Bergsport betreiben", sagte der Südtiroler. Dafür brauche man kein neues Gesetz, sondern viel mehr eine bessere Aufklärung darüber, "wo Tourismus aufhört und wo professioneller Bergsport anfängt", so Messner.

Für Schäden haftbar

In Österreich ist er derzeit noch nicht strafbar, eine Lawine auszulösen. Allerdings kann man für die Schäden zur Verantwortung gezogen werden. Werden andere Menschen verletzt, ein Gebäude oder ein Wald in Mitleidenschaft gezogen, kann vor Gericht eine Haftung geltend gemacht und Schadenersatz gefordert werden, erklärte Manfred Hejc-Hotwagner von der Allianz-Versicherung. Voraussetzung ist, dass der Geschädigte den Schadenersatz auch einklagt.

Ob eine Haushaltsversicherung zahlt oder aussteigt, ist laut Hejc-Hotwagner ein Graubereich: Es muss zwischen grober Fahrlässigkeit und dem bewussten in Kauf nehmen eines Unglücks unterschieden werden. Ausschlaggebend ist jedenfalls das Verhalten des Verursachers: Ignoriert ein Skifahrer die Warnung eines Verantwortlichen, steigt die Versicherung aus.

Haftstrafen für Verursacher?

Die italienische Regierung überlegt derzeit Haftstrafen für Personen, die Lawinen auslösen, durch die Menschen getötet werden. 5000 Euro Strafe sind für Skifahrer vorgesehen, die bei gefährlichen Bedingungen abseits der Pisten unterwegs sind. Die Maßnahmen sollen demnächst vom Senat in Rom verabschiedet werden, berichteten italienische Medien am Montag.

Auf diese Weise reagierte die Regierung Berlusconi auf einen Appell des italienischen Zivilschutzchefs Guido Bertolaso. Zu viele Menschen würden wegen des verantwortungslosen Verhaltens von Bergsteigern und Skifahrern ums Leben kommen, die die Lawinengefahr ignorieren. Viele Bergrettungsmannschaften müssten sich in gefährliche Situationen begeben, um verantwortungslose Skifahrer in Sicherheit zu bringen, kritisierte Bertolaso.


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