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Nach Amstetten: „Den Voyeurismus kann man schulen“

03.07.2008 | 19:09 | PATRICIA KÄFER (Die Presse)

Der Opferschutz hierzulande weist Mängel auf, sagen Experten. Nach Amstetten und Kampusch will Justizministerin Berger Verbrechensopfer besser schützen.

Für Verbrechensopfer gibt es in Österreich kein Entkommen: Entweder sie handeln wie Natascha Kampusch, stellen sich der Öffentlichkeit und haben zumindest dort keine Privatsphäre mehr. Fotos von ihr und einem Freund in einem Nachtlokal muss sie sich gefallen lassen. Oder aber die Opfer meiden die Öffentlichkeit wie die Kinder der Familie F. aus Amstetten – und bezahlen die Verweigerung damit, weiterhin eingesperrt zu bleiben.

Rechtsanwalt Gerald Ganzger illustriert mit diesem Beispiel den mangelnden Opferschutz bei einer Enquete im Parlament. Medienrechtsexperte Gottfried Korn pflichtet ihm bei: „Österreich ist ein Land, in dem nicht die Opfer vor den Tätern, sondern die Täter vor den Opfern geschützt werden.“ Verbrechensopfer stünden – im Gegensatz zu Politikern – als schwache Privatpersonen vor den Medien, betonte Rechtsanwältin Maria Windhager. „Mir geht der Opferschutz vor das Informationsbedürfnis“, stellte Innenministerin Maria Fekter (ÖVP) klar.


Vorbeugen – nach welchen Kriterien?

Mangelhaft sei die Mediengesetzgebung vor allem beim Vorbeugen: Fälle zur Berichterstattung in Rundfunk, Presse und online können Straf-, Zivil-, Urheber- und Medienrecht betreffen. Sie werden von österreichischen Gerichten und dem Europäischen Menschengerichtshof (als letzter Instanz) höchst unterschiedlich beurteilt. Journalisten können sich also kaum auf (vermeintliche) Präzedenzfälle verlassen. Dabei zwingt die Kommerzialisierung, so der Salzburger Medienrechtler Walter Berka, die Medien, mit immer drastischeren Mitteln um die Aufmerksamkeit des Publikums zu buhlen.

Aus Sicht des Rechtsanwalts meinte Michael Rami, das Medienrecht sei zwar zersplittert, man könne aber „recht ordentlich“ damit arbeiten. Justizministerin Maria Berger (SPÖ) hingegen stellt sich konkret folgende Änderungen vor: die Aufhebung der Deckelung von 20.000Euro als Höchststrafe für „Medienfälle“ – die auflagenstarke Medien einkalkulieren oder manche Richter schlicht nicht verhängen, weil sie sich die Höchststrafe für extreme Causae aufheben. Der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichtshofes Karl Korinek fordert einen Schutz der Persönlichkeitsrechte mit Sanktionen, „die auch wehtun“. Berger überlegt, für das „Belagern“ von Opfern Stalking-Regelungen anzuwenden (Wegweisen etc.).

Dazu muss man das Bewusstsein für Medienethik bei Journalisten wie Publikum steigern: „Voyeurismus kann man schulen“, findet Rechtsanwalt Thomas Höhne. Aber auch Polizisten und Kriminalisten, Richter und Rechtsanwälte sollten Seminare besuchen: „Die Verletzung der Amtsverschwiegenheit ist kein Kavaliersdelikt“, so Ganzger. Rudolf Gollia, Sprecher des Innenministeriums, sprach zwar von einem „beherrschbaren Spannungsfeld“ zwischen Polizei und Medien. Windhager wies aber darauf hin, dass es jedenfalls auf mangelnde Professionalität der Exekutive zurückzuführen sei, wenn bei einer Pressekonferenz z.B. Fotos oder Informationen dargelegt werden, für deren Veröffentlichung der Betroffene später Persönlichkeitsrechte geltend machen kann.

Das Auferstehen des Presserats – der seit 2002 nicht mehr existierte, seine Arbeit im Herbst aber neu aufnehmen soll – wurde von den meisten Teilnehmern (Ausnahme: Peter Westenthaler, BZÖ) der Enquete begrüßt. Wenngleich mit Einschränkungen: Korn etwa bittet darum, „dieses Salzamt“ nicht als „Altherrenverein“ zu reaktivieren; der Presserat solle künftig auch seine Anliegen gegenüber der Medienpolitik vertreten.

Einige Teilnehmer fordern das Knüpfen der Selbstkontrolle an die Presseförderung. Das gehe an den Zeitungen vorbei, die schon gegen den Opferschutz verstoßen haben, meint Gerald Grünberger vom Verband Österreichischen Zeitungen (VÖZ): Die „Krone“ bekommt nur eine relativ geringe Förderung, „Österreich“ und „Heute“ fallen nicht in die Kategorie Kaufzeitung und bekommen gar keinen Zuschuss.


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