ST. PÖLTEN. Noch sind die Einvernahmen nach dem Martyrium von Elisabeth F. (42) nicht abgeschlossen. Noch steht nicht fest, ob ihr seit April in U-Haft sitzender Vater Josef F. (73) zusätzlich zu den Vergewaltigungs-Vorwürfen auch wegen Baby-Mordes angeklagt wird. Und doch rüstet das Landesgericht St. Pölten bereits für den Strafprozess um das Kellerverlies-Drama von Amstetten – für einen Prozess, der weltweites Interesse hervorrufen dürfte.
Nachdem zuletzt auch englische Medien wegen etwaiger Platzkarten für den Schwurgerichtssaal angefragt haben, wird – um dem erwarteten Ansturm gerecht zu werden – eine Verlegung der Verhandlung in das Veranstaltungszentrum St. Pölten überlegt. „Wir prüfen die Frage, ob wir im Haus oder außerhalb verhandeln“, bestätigt am Donnerstag der Präsident des St. Pöltner Landesgerichts Kurt Leitzenberger.
Außer dem Veranstaltungszentrum käme etwa auch ein Konferenzsaal des in St. Pölten gelegenen Wifi in Frage. Priorität habe freilich das eigene Haus. Die Auslagerung eines Großprozesses ist so ungewöhnlich nicht. So hat beispielsweise auch der Kaprun-Prozess im Salzburger Kolpinghaus stattgefunden. Und erst Ende vorigen Jahres übersiedelte ein Wiener Gericht mit dem Amis-Prozess (Niedergang des Finanzdienstleisters Amis) in das Austria Center Vienna. Allerdings stellte sich heraus, dass viele Privatbeteiligten-Vertreter (Opferanwälte) ihr Kommen zwar zugesagt hatten, aber dann fernblieben, wodurch – sehr zum Ärger der Richterin – vor leeren Rängen verhandelt wurde.
Ob nun der Fall F. auch ausgesiedelt wird, bleibt abzuwarten. Wenn, dann ginge es vor allem um den Ansturm am ersten Prozesstag. Höchstwahrscheinlich ist nur der Auftakt mit den Eröffnungsvorträgen von Staatsanwältin Christiane Burkheiser und Verteidiger Rudolf Mayer öffentlich. Die Einvernahme von Josef F. wird wohl aus Gründen der Sittlichkeit unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.
Aussagen auf Video
Nach nur etwa drei Verhandlungstagen könnte das Verfahren spruchreif sein. Derzeit sehen sowohl Anklage als auch Gericht einen Prozess-Starttermin (vorsitzende Richterin: Andrea Humer) noch im November, jedenfalls noch in diesem Jahr, als realistisch an. Die Anklageschrift könnte schon im September fertig gestellt sein.
Wie erwähnt stellt sich eben die große Frage: Wird Josef F. – er hatte seine Tochter Elisabeth 24 Jahre in einem Kellerverlies unter seinem Wohnhaus in Amstetten eingesperrt und mit ihr sieben Kinder gezeugt – des Mordes angeklagt? Oder geht die Staatsanwältin „nur“ mit einer Vergewaltigungs-Anklage (von untergeordneten Delikten wie Blutschande abgesehen) in den Prozess? Hier wären 15 Jahre die Höchststrafe. Bei Mord wäre es „Lebenslang“.
Elisabeth F. gibt an, in der Gefangenschaft auch Zwillingsbuben zur Welt gebracht zu haben. Ein Kind sei kurz nach der Geburt gestorben. Möglicherweise hätte es überlebt, wenn Josef F. medizinische Hilfe zugelassen hätte. F. gibt zu, den Leichnam des Kindes im Ofen verbrannt zu haben. Dies war im Jahr 1997. Da es keine Spuren mehr gibt, hat die Anklage ein Gutachten eines Neonatologen – basierend auf den Angaben der Frau – in Auftrag gegeben. Auch auf mehrere technische Gutachten zu dem von Boulevardmedien als „Horror-Haus“ bezeichneten Tatort wird noch gewartet. Eines steht fest: Weder Elisabeth F. noch ihre Kinder müssen in der Verhandlung aussagen. Die Aussagen der Mutter wurden bereits auf Video aufgezeichnet. Dasselbe soll mit jenen der Kinder geschehen – so diese überhaupt aussagen wollen.
